Ist das MDK-Reformgesetz eine große Enttäuschung?
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Das MDK-Reformgesetz soll unabhäniger, transparenter und effektiver arbeiten. Der Vdk hatte am 25 September 2019 in seiner Pressemitteilung zum MDK-Reformgesetz sich geäußert: "
„Die Idee war gut. Der Entwurf für ein MDK-Reformgesetz sah vor, die Medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängiger von der gesetzlichen Krankenversicherung zu machen.
Aus unserer Sicht ist eine strukturelle Unabhängigkeit der MDK wichtig, weil viele Patienten und Pflegebedürftigen den Eindruck haben, dass die Dienste der verlängerte Arm der Krankenkassen sind und vor allem dazu da, Kosten einzusparen. Leider werden die MDK mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht unabhängig von den Kassen. So sitzen in den Verwaltungsräten 16 Vertreter der Krankenkassen und nur fünf Vertreter der Patienten und Pflegebedürftigen.
Das finden wir als VdK skandalös: Krankenkassenvertreter und Patientenvertreter müssen das gleiche Stimmrechte in den Verwaltungsräten haben. Sonst ändert sich an der bisherigen Prüfverfahren nichts. Wir als VdK wollen eine echte Reform! Die Patientenvertreter setzen sich schließlich für die Menschen ein, die die Entscheidungen direkt betreffen. Wir sollten also mutig sein und die MDK grundlegend reformieren. Das ist längst überfällig.“ Quelle vdk
Letzte Woche Freitag am 8 November 2019 hat sich der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) ähnlich geäußert in seiner Pressemitteilung:
Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) abschließend beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) Christoph Radbruch: "Auf den letzten Metern ist das MDK-Reformgesetz für die evangelischen Krankenhäuser eine große Enttäuschung: Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen haben das ursprüngliche Ziel, die Krankenhäuser durch bessere und unabhängigere Prüfungen von einem ressourcenintensiven Prüfaufwand zu befreien, auf den Kopf gestellt. Völlig unverständlich sind die Sanktionen von mindestens 300 Euro und maximal zehn Prozent vom Differenzbetrag zwischen der ursprünglichen und der geminderten Abrechnung. Diese Strafgebühren sind künftig von den Krankenhäusern zu leisten, wenn eine MDK-Prüfung eine Rechnungskürzung feststellt.
Völlig außer Acht lässt diese restriktive Regelung, dass zwischen 60 und 70 Prozent der Rechnungskürzungen auf Verweildauerkürzungen zurückzuführen sind. Allein 22 Prozent der MDK-Prüffälle gelten der oberen Grenzverweildauer. Betroffen sind häufig Patienten, bei denen zwar die medizinische Versorgung abgeschlossen, eine Entlassung aus dem Krankenhaus in vielen Fällen aber aus ethischer Sicht nicht vertretbar ist. Eine nahtlose Überleitung in eine Kurzzeitpflege, eine Wohngruppe, ein Pflegeheim oder - bei nicht heilbaren, lebensbedrohenden Erkrankungen - in ein Hospiz ist aufgrund mangelnder Kapazitäten häufig nicht möglich. Das finanzielle Risiko für den verlängerten Krankenhausaufenthalt und eine verantwortungsbewusste Betreuung besonders schutzbedürftiger Patientengruppen tragen die Krankenhäuser. Und nun soll dieses patientenzentrierte verantwortungsbewusste Verhalten auch noch zu Strafzahlungen führen. Die evangelischen Krankenhäuser sind überzeugt: Eine gemeinsame Verantwortung für die Patientenversorgung sieht völlig anders aus.
Diese Regelung setzt definitiv keinen Rahmen für ein faires partnerschaftliches Miteinander. Weitsichtiger wäre, die Verweildauerprüfung bei der Berechnung der Quote der korrekten Abrechnungen nicht miteinzubeziehen. Stattdessen sollte der schrittweise Aufbau von Kapazitäten im nachstationären Bereich entschieden vorangetrieben und das Entlassmanagement gestärkt werden. Dadurch würde ein verlängerter Krankenhausaufenthalt gar nicht erst notwendig." Quelle: DEKV
Ob das MDK-Reformgesetz eine große Enttäuschung ist wird sich zeigen, doch es muss noch einiges nachgebessert werden wie die Defizite aufzeigen. Ob und wann diese im MDK-Reformgesetz berücksichtigt werden wird sich zeigen.