Der Bundestag stimmt dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz zu
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Der Bundestag hat heute am Freitag dem 2 Dezember 2022 dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf sollen durch den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Ferner enthält die umfangreiche Vorlage zahlreiche weitere Regelungen, etwa zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Drucksache: (20/3876)
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte die Wichtigkeit des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes, es würde damit eine Revolution beginnen in der Art und Weise wie wir Krankenhausplanung und wie die Versorgung in Krankenhäuser stattfinden soll. Es wäre das Gleichgewicht verloren zwischen Medizin und Ökonomie, es würde Zuviel durch Ökonomie bestimmt und dieses Gleichgewicht müsse wieder hergestellt werden, so der Minister. Auch müsse das System der Fallpauschale angegangen werden, denn es werde zurzeit für eine Minderwertige Qualität genauso viel bezahlt wie für eine Hochwertigere Qualität, es wäre immer die Gleiche Pauschale, so Lauterbach. Die Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte würden hervorragendes leisten, sowie jetzt die schwere RSV-Epidemie in Deutschland behandeln, sie leisten großartiges und sie können sich unsere Unterstützung sicher seien. „Wir werden alles tun um sie durch diese Schwierige Krise zu bringen,“ betonte Lauterbach. Zudem werden wir es nicht unterlassen gerade den Kindern zu helfen und auch in der Geburtshilfe. So werde es hier Zuschläge geben, sowie Hebammen werden zu 100 Prozent außerhalb des Budgets erstattet, jede Hebamme die im Krankenhaus arbeitet wird voll finanziert. Es werde eine gute Qualität geliefert, es ist eine gute Zeit für die Krankenhausentwicklung, betonte der Minister zum ende seiner Rede und erhielt Applaus aus dem Plenum.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte mit Blick auf die vom Bund eingebrachte sogenannte kleine Krankenhausreform die Pflegepersonalbemessung dürfe nicht zusätzliche Bürokratie schaffen. Wir brauchen ein Bürokratie-Moratorium auf Bundesebene. Denn für die erkrankten Kinder ist jede Hand am Bett wichtiger als am Schreibtisch. Es geht nicht darum, zwingend nötige Informationen über Bord zu werfen, sondern mehrfache Dokumentationen zu vermeiden und wo immer möglich Erleichterungen zu schaffen. Die Sicherstellung der Versorgung der kleinen Patientinnen und Patienten muss oberste Priorität haben – und nicht unnützer Papierkram.“
Holetschek bekräftigte zudem seinen Vorschlag, derzeit nicht aktive Pflegekräfte vorübergehend um Unterstützung zu bitten. Der Minister sagte: „Wir können jede helfende Hand gut gebrauchen. Wir haben bereits in der Corona-Pandemie gute Erfahrung mit der vorübergehenden Hilfe von ehemaligen Pflegekräften gemacht. Ich appelliere auch jetzt noch einmal an ehemalige Fachkräfte: Wenden Sie sich an Ihre früheren Arbeitgeber, wenn Sie kurzfristig helfen können. Für die Kolleginnen und Kollegen wäre es eine echte Entlastung und für die Kinder ein unbezahlbarer Dienst.“
Mit Blick auf das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sagte Holetschek: „Ich finde es gut, wenn das Pflegepersonal bei den Nachtdiensten entlastet wird, wie es von Herrn Lauterbach intendiert ist. Aber daraus darf kein Automatismus oder gar Zwang für die Einrichtungen werden. Einsparen und entlasten ist gut, aber bei der Wahl der richtigen Behandlung und Versorgung muss immer die medizinische Entscheidung die ökonomische überwiegen.“
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Verbesserungen in dem Sektor erreichen und vor allem die Pflegekräfte im Krankenhaus entlasten. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen.
Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.
Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügt, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in der Vorlage.
Ferner sollen die Budgetverhandlungen beschleunigt, das Verfahren der Krankenhausabrechnungsprüfung vereinfacht und die Strukturprüfung bei Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste (MD) weiterentwickelt werden.
Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu stärken und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur stärker zu verbreiten.
Stellungnahme des Bundesrates
Zudem fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme (20/4232) systematische Änderungen am Regierungsentwurf. So begrüße die Länderkammer zwar das Ziel des Gesetzentwurfs, die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu verbessern, jedoch werde das Kernproblem außer Acht gelassen, dass der Personalmangel nicht durch ein Personalbemessungsinstrument gelöst werden könne. Außerdem warnt der Bundesrat vor einer übermäßigen Bürokratisierung und fordert ein flexibleren Einsatz der Pflegekräfte, sowie stationsübergreifend und sanktionsfrei zu gewährleisten, wie aus der Stellungnahme weiter hervorgeht.