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Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hält es für unwahrscheinlich, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht am Bundesverfassungsgericht scheitern würde.
Dieses Instrument sei in der Vergangenheit bereits mit Erfolg eingesetzt worden: "Von deutschen wie von ausländischen und internationalen Gerichten werden allgemeine oder für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Soldaten, bestehende Impfpflichten regelmäßig nicht grundsätzlich beanstandet", schreibt Lübbe-Wolff in einem Gastbeitrag für die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ).
Das sei auch dann nicht der Fall, wenn es sich um Krankheiten handele, die weniger häufig tödlich verlaufen oder weniger häufig gravierende Dauerschäden hinterlassen.
"Im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz derer, die aus besonderen medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind gewisse, im Einzelfall auch durchaus gravierende Beeinträchtigungen durch Impfvorgaben hinzunehmen", schreibt Lübbe-Wolff. Die Juristin betont zudem: "Dem Gesetzgeber kommt, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ein breiter Einschätzungsspielraum zu. Etwas anderes sollte man sich auch nicht wünschen."
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