Grundlegende Anforderungen an barrierefreie Wohnungen
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Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Vor allem in Ballungsräumen wie der Hauptstadt scheint es immer schwieriger zu werden, eine passende und zugleich erschwingliche Bleibe zu finden. Bei einer Behinderung kommt hinzu, dass die Wohnung auch die persönlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss.
Rollstuhlgerechte Wohnräume sind Mangelware
Ende 2019 lebten rund 350.000 Menschen mit schwerer Behinderung in Berlin. Dem steht ein unzureichendes Wohnungsangebot gegenüber, das die Nachfrage aktuell nicht erfüllt. Allein in der Hauptstadt sollen Prognosen zufolge zwischen 41.000 bis 100.000 barrierefreie Wohnräume fehlen. Im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben, welches auch durch das Betreute Wohnen gefördert wird, ist es notwendig, diesen Missstand zu beheben.
Bauliche Voraussetzungen aus Sicht der Gesetzgebung
Während die Erreichbarkeit des Hauptzugangs und barrierefreie Wege auf dem Grundstück gegeben sein müssen, müssen die Kommunikationsanlage gut beleuchtet und die Briefkästen leicht erreichbar sein. Innerhalb des Gebäudes – sprich den Fluren, Treppen und Aufzügen – muss ausreichend Bewegungsfreiheit eingeräumt werden.
Umfassende Unterstützung durch Betreutes Wohnen
Während die Verordnung ein allgemeines Fundament bietet, unterscheidet sich der tatsächliche Bedarf von Person zu Person. Im Hinblick auf den schwierigen Markt und den Mangel an rollstuhlgerechten Wohnräumen ist es umso vorteilhafter, wenn man sich auf einen erfahrenen Partner verlassen kann. Von der anfänglichen Wohnungssuche über die Umgestaltung der Räumlichkeiten bis hin zur täglichen Begleitung: Dienst- und Hilfsorganisationen für Menschen mit Behinderung in Berlin stehen ihren KlientInnen umfassend zur Seite. Neben der Persönlichen Assistenz bieten ambulante Pflegedienste.
Sei es ein Leben in einer Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung: Die Leistungen werden auf den persönlichen Hilfebedarf zugeschnitten. Zusätzlich zur abgestimmten Pflege und Hilfe im Alltag – beispielsweise bei der Haushaltsführung und Basisversorgung – werden auch handwerkliche Services angeboten. Sollten größere Umbauten zur Sicherstellung der Barrierefreiheit notwendig sein, kümmern sich die Dienst- und Hilfsorganisationen für Menschen mit Behinderung in Berlin um die Beauftragung externer Fachbetriebe. Die endgültigen Entscheidungen werden dabei immer von den LeistungsnehmerInnen getroffen. Damit verfolgt das Betreute Wohnen das übergeordnete Ziel, jedem und jeder ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.
Quelle: ots - news aktuell
Autor: Redaktion über ots - news aktuell