Was ändert sich zum 1. Dezember: Soforthilfe, Energiepauschale, Warntag, Böllerverbot
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Ab dem 1 Dezember 2022 ändern sich wieder einige Gesetze.
Soforthilfe für Kunden von Gas und Fernwärme im Dezember
Eine Soforthilfe wurde für Privatkunden und Kleinbetriebe, die Gas oder Fernwärme beziehen beschlossen. Der Bundesrat hat hatte Anfang November der geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung gebilligt, die bereits im Dezember wirken sollen. Danach soll einmalig für Dezember der Staat die Abschlagszahlung übernehmen.
Die Entlastung sollen Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften bei ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten, sowie eine Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung. Dabei sei das Ziel, Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten zu entlasten - als Überbrückung, bis im kommenden Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.
Energiepreispauschale für Rentner
Es sollen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. Zum 1. Dezember 2022 soll das Geld automatisch ausgezahlt werden und gilt auch für pensionierte Beamtinnen und Beamte. Rund 20 Millionen Menschen profitieren insgesamt von der zu versteuernden Energiepreispauschale.
Böllerverbot soll zum größten Teil aufgehoben werden
Zu diesem Jahr soll fast überall das Böllerverbot aufgehoben werden. So war den letzten beiden Jahren der Verkauf als auch das Abfeuern von Raketen fast komplett verboten. Jedoch sollen in einen Städten, Gemeinden und Kommunen Verbotszonen eingerichtet werden, in diesen darf kein Feuerwerk angezündet werden. Vorab sollte man sich bei der Gemeinde informieren.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft aus
Corona-Impfung müssen seit März alle Beschäftigten die für Pflegedienste, in Kliniken oder Praxen arbeiten nachweisen. Bei nicht Nachweis können Bußgelder oder ein Tätigkeitsverbot erfolgen. Der Bundestag hatte die Teil-Impfpflicht Ende 2021 beschlossen. Nun gebe es keine medizinischen Gründe mehr die Impfpflicht fortzusetzen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Dabei sei der Grund das die neue ausbreitenden Corona-Variante BQ.1.1. durch eine Impfung das Risko, andere Menschen anzustecken kaum oder gar nicht reduziert werde. Eine Impfung könne weiter vor schweren Verläufen schützen, aber nur noch begrenzt eine Ansteckung verhindern. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung", heißt es dazu vom Ministerium.
Bundesweiter Warntag
In Deutschland soll das Warnsystem Cell Broadcast eingeführt werden, um Menschen im Katastrophenfall besser zu schützen. Hierfür soll am 8. Dezember um 11 Uhr eine Warnmeldung auf dem Smartphone bei den Bürgerinnen und Bürgern erscheinen. Es sollt der Test in allen 294 Landkreisen und 107 kreisfreien Städten in Deutschland erfolgen. (wir berichteten)