Oberbayern beschwert sich über hohe Kosten für behinderte Menschen
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Der Bezirkstag in Oberbayern hat seinen Haushalt für 2020 verabschiedet, jedoch ist in dem veröffentlichten Text deutlich ein negativer Unterton zu verspüren. Im wesentlichen geht es um Mehrausgaben von rund 170 Millionen Euro für Soziales und Jugend. „Im Jahr 2020 überschreitet der Haushalt des Bezirks Oberbayern erstmals die Zwei-Milliarden-Marke und erreicht damit einen neuen Rekordwert. Rund 90 Prozent des Gesamtetats in Höhe von 2,06 Milliarden Euro fließen in soziale Aufgaben, Bildung und Kultur.“ Heißt es in dem einleitenden Satz der Mitteilung des Bezirkes Oberbayern.
„Mehr inklusive Hilfeangebote, die Übernahme der ambulanten Hilfen für pflegebedürftige Menschen und Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst führen 2020 zu deutlichen Mehrausgaben.“ – Also die bösen Menschen mit Behinderung und die pflegebedürftigen Menschen, die die Schuld an den Mehrkosten haben? – Nein, denn die haben die Gesetze nicht gemacht. Das fand alles in Berlin statt. „Erheblicher Kostendruck entsteht durch gesetzliche Änderungen wie das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Angehörigen-Entlastungsgesetz in der Hilfe zur Pflege.“, so weiter in der Darstellung.
Verwundern tun einen solche Formulierungen schon, hatte sich doch die CSU noch so positiv im Plenum des Bundestages geäußert, als die Gesetze verabschiedet wurden. Für Josef Mederer, Bezirkstagspräsident, sind das „gewaltige Herausforderungen“.
Der Bezirk Oberbayern sei deshalb gezwungen, „sich das Geld, das wir für unsere Aufgaben brauchen, von den Kommunen zu holen“. Dass die Bezirksumlage trotz der geschilderten Unwägbarkeiten stabil bleibe, so Mederer weiter, „zeigt, dass wir ein verlässlicher Partner unserer Umlagezahler sind.“
Der Bezirk Oberbayern, sieht für die Kostenursache, die Änderungen im Bundesteilhabe- und Angehörigen-Entlastungsgesetz. Starke Kritik äußerte Mederer am Freistaat Bayern, der angeblich seinen Beitrag für die Umsetzung der Inklusion und Entlastung der Angehörigen schuldig bleibe. „Hier stellt sich für mich eindeutig die Frage nach dem Konnexitätsprinzip“, sagte Mederer. „Wer Leistungen einfordert, muss dafür auch finanziell gerade stehen.“
Das solche Formulierungen für Skepsis gerade hinsichtlich des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen im Bezirk Oberbayern sorgen, ist nicht weiter verwunderlich. Liegen unserer Redaktion doch schon einige Unterlagen vor, die an mancher Stelle Zweifel zu lassen. Auch wenn sich der Bezirk selber, als Antwort auf Anfragen, sich anders versucht zu präsentieren, bleiben so manche Zweifel bestehen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung