Akuter Handlungsbedarf: Inklusion am Arbeitsplatz erfordert umfassende Maßnahmen
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Vor wenigen Wochen präsentierte der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen seine Empfehlungen zum kombinierten zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. (wir berichteten)
Insbesondere in den Bereichen inklusive Bildung, inklusiver Arbeitsmarkt und unabhängige Lebensführung identifiziert der Ausschuss dringenden Handlungsbedarf. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Konvention insbesondere in diesen Bereichen zu verstärken, wie es in der Pressemitteilung von der Sächsischen Staatskanzlei heißt. Denn Inklusion ist ein Menschenrecht!
"Die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen muss zu einer Selbstverständlichkeit in allen administrativen und politischen Entscheidungen werden", betont der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch. Die menschenrechtlichen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention sollen die Handlungsrichtlinie für alle Akteure sein.
Besonders in den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung hat der Landesinklusionsbeauftragte gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern entsprechende Forderungspapiere auf den Weg gebracht. Diese Papiere sollen als Impuls für konkrete Maßnahmen dienen, um den dringenden Bedarf an inklusiven Strukturen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie im Bildungssystem zu adressieren.
In einer Zeit, in der gesellschaftliche Vielfalt und Gleichberechtigung immer stärker in den Fokus rücken, unterstreicht die UN-Mahnung die Notwendigkeit eines umfassenden Engagements für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Die kommenden Schritte werden zeigen, inwieweit die politischen Entscheidungsträger in Deutschland diesem Aufruf gerecht werden und nachhaltige Veränderungen für eine inklusive Gesellschaft vorantreiben.