UN-BRK – Deutschland muss viel tun – Wie geht es weiter?
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In einer modernen Gesellschaft ist jeder Mensch gleichberechtigt und das nicht nur im formellen Sinne des Gesetzes, sondern auch in der realen Welt. Dass dieses nur eine Theorie ist, erleben Menschen mit Behinderungen immer wird, insbesondere beim Thema der Barrierefreiheit, aber auch der Teilhabe im gesellschaftlichen und politischem Leben.
Dieses erlebte wurde im letzten Jahr durch die Vereinten Nationen (UN) bestätigt, denn Deutschland hat im Jahr 2009 zwar die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sozusagen die Rechte behinderter Menschen nicht nur als Wille, sondern auch als Selbstverständlichkeit, anerkannt und sich deren Umsetzung verpflichtet.
Solche Verpflichtungen zu unterzeichnen ist das Eine, diese aber dann umzusetzen, eine große Herausforderung und teils durch Ablehnung begleitet, teilweise aber auch durch mangelnde Aufklärung gegenüber der Akteure, die mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befasst sind.
Die Umsetzung liegt dabei nicht nur in der Verantwortung der Kommunen oder gar Bundesregierung, sondern auch in der Wirtschaft, denn Inklusion bedeutet nicht nur die Mobilität barrierefrei zu gestalten, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen, sondern auch Arbeitsplätze müssen inklusiv gestaltet werden.
Mit über 300 Tausend Menschen in den Werkstätte für Menschen mit Behinderungen (WfbM) zeigt sich aber, dass sich hier immer noch Probleme auftun. Zwar zeigte eine Studie, dass gerade Menschen ab etwa 50, die WfbM als sicheren Ort bevorzugen, doch bei jungen Menschen stellt sich ein anderes Bild dar, wie Rolf Schmachtenberg bei einer Veranstaltung am 27.02.2024 im Berliner Congress Centrum (BCC) darstellte.
Die Veranstaltung (wir berichteten) befasste sich mit den Themen, die sich als Ergebnis aus der im Herbst 2023 stattgefundenen UN-Staatenprüfung ergeben haben.
Bei der UN-Staatenprüfung werden die Staaten die seinerzeit die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, regelmäßig in der Umsetzung überprüft, damit das „Papier UN-Behindertenrechtskonvention“ als Teil der Realität wird.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, warnte in einem Interview (siehe Filmbeitrag) davor, dass es durchaus Parteien gibt, die es als Prestige-Projekt bezeichnen, wenn inklusive Bildung vorangetrieben wird. Auch wenn von Dusel nicht angesprochen, so rief das Aussagen des AfD Politikers Björn Höcke ins Gedächtnis der Inklusion als „Ideologieprojekt“, von dem man die Regelschulen „befreien“ müsse, bezeichnete (wir berichteten: Behindertenverbände kritisieren scharf Äußerungen von Höcke zur Inklusion)
Deutlich wurde in der Veranstaltung die Notwendigkeit für mehr Barrierefreiheit bei privaten Anbietern und Dienstleistern, aber auch in Arztpraxen insbesondere auch, dass Denkmalschutz kein Hindernis für Barrierefreiheit sein darf. Ob und wie man das umsetzen will, solange das Baurecht in kommunaler Verantwortung liegt, wurde ebenfalls mit beantwortet, denn über den kommunalen Baurechtsverordnungen gibt es durchaus auch noch übergreifende Verordnungen, die da eine Hilfestellung sein können um Barrierefreiheit auch verpflichtend für bestimmte Bereiche einzuführen.
Es bleibt abzuwarten, welche Arbeitsergebnisse sich am Ende wirklich ergeben und in einer bestehenden Bundesregierung noch umsetzen lassen, denn das Wahljahr 2025 steht vor der Tür und alles was bis Sommer 2024 nicht zumindest auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde, wird für die kommende Bundesregierung liegen bleiben. Was diese dann umsetzen wird, ist dann durchaus wieder davon abhängig, wie sich die neue Bundesregierung zusammensetzen wird. Zumindest hat sich in vergangenen Regierungskonstellationen durchaus gezeigt, dass es auch wirtschaftsorientierte Politik gibt, die nicht immer mit der UN-Behindertenrechtskonvention im Einklang steht und es auch Parteien gibt, die Behindertenpolitik wohl eher nicht priorisieren, wenn nicht sogar viele Dinge rückabwickeln könnten.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung