Bundestag hat über Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit beraten
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Der Bundestag hat am Mittwoch dem 6 November 204 über das Gesetz der Bundesregierung zur Stärkung der Herzgesundheit beraten. Der Gesetzentwurf mit der Drucksache (20/13094) soll dazu beitragen, die Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und die Gesundheit im kardiovaskulären Bereich zu fördern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hob hervor, dass dieses Gesetz eine der bedeutendsten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im kardiovaskulären Bereich in den letzten Jahrzehnten sei. Er betonte, Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien für die Menschen in Deutschland eine große Belastung und beeinflussten die Lebenserwartung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringere Lebenserwartung in Deutschland insbesondere auf die hohe Sterblichkeit durch kardiovaskuläre Erkrankungen zurückzuführen ist. Diese Erkrankungen stellen die häufigste Todesursache dar und waren 2021 für ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Im Jahr 2020 verursachten Kreislauferkrankungen Kosten von rund 57 Milliarden Euro im Gesundheitssystem.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten sollen durch die Förderung einer gesunden Ernährung und mehr Bewegung ergänzt werden. Konkret angestrebt wird eine Verbesserung der Früherkennung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Erweiterte Leistungen zur Früherkennung
Dazu wird ein gesetzlicher Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung von Fettstoffwechselerkrankungen im Rahmen der U/J-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche festgelegt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einzuladen.
Für Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren sind zusätzlich zu den bestehenden Gesundheitsuntersuchungen (GU) sogenannte Check-ups zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgesehen. Um die Teilnahme an diesen erweiterten Gesundheitsuntersuchungen zu fördern, sollen die Krankenkassen einladen. Versicherte erhalten zudem Gutscheine für eine erweiterte Beratung, die Messungen von Risikofaktoren wie Diabetes in Apotheken umfasst.
Darüber hinaus sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programm DMP) anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird Anforderungen an ein neues DMP für Versicherte mit hohem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen festlegen.