Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
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Die Bundesregierung möchte die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranbringen. Das Bundeskabinett hat dazu die erste Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung beschlossen. In der Strategie sind neun Ziele mit insgesamt 67 Einzelmaßnahmen formuliert. (wir berichteten)
Der Sozialverband VdK begrüßt die Absichtserklärung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:
„Gleichstellung ist seit 1949 im Grundgesetz verankert. Es ist bitter, dass wir von einer tatsächlichen Gleichstellung noch meilenweit entfernt sind. Ich begrüße die Initiative der Bundesregierung, gleichstellungspolitische Ziele zu verfestigen. Allerdings sind die abgeleiteten Schritte nicht konkret genug: Wann werden Frauen nicht mehr beim Lohn diskriminiert? Wann können pflegende Angehörige mit einer Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld rechnen? Und wann wird es keine Teilzeitfalle bei Müttern mehr geben? Diese Fragen und noch viele mehr interessieren nicht nur mich, sondern auch sehr viele Menschen in Deutschland. Nach 71 Jahren Gleichstellung im Grundgesetz ist es höchste Eisenbahn für konkrete Maßnahmen mit zeitlicher Verbindlichkeit.“
Jutta König, die SoVD-Bundesfrauensprecherin teilt zur Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung mit:
„Wir unterstützen gemeinsam den Aufruf des Deutschen Frauenrats zur Gründung einer Gleichstellungsstiftung und fordern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen.“
„Die Gleichstellungsstiftung muss rasch gegründet, in den Folgejahren aufgebaut und vor allem angemessen ausgestattet werden, um die Erfolge in der Gleichstellung zu schützen und weiterzuentwickeln.“
Die Corona-Krise verdeutliche, dass politische Maßnahmen „zum Umgang mit dem Virus die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Mädchen vernachlässigt und auf längst überholt geglaubte Geschlechterrollen setzt“. „Deshalb brauchen wir unverzüglich eine institutionell verankerte Stiftung, die Chancengleichheit von Frauen und Männern sichert, weiterentwickelt und so mithilft, einen Rückschritt zu verhindern. Das wäre ein klares politisches Signal, den Gleichstellungsauftrag aus dem Grundgesetz in null Komma nichts umzusetzen“, erklärt Bundesfrauensprecherin Jutta König.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung