Arbeit und Soziales: Ausgaben in Höhe von 163,98 Milliarden
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In der heutigen Haushaltsdebatte stand der wohl größte Posten zur Debatte, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von Hubertus Heil (SPD) für sich beansprucht.
Ausgaben in Höhe von 163,98 Milliarden Euro sieht der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Davon fallen alleine 23,4 Milliarden auf das Arbeitslosengeld II (SGB II). Der größte Posten mit 114,58 Milliarden Euro (2020: 109,9 Milliarden Euro) sind für „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ vorgesehen. 106,14 Milliarden Euro davon sollen an die Rentenversicherung gehen (2020: 101,85 Milliarden Euro).
Aus Sicht von Heil ist es Aufgabe dieses Staates, „dafür zu sorgen, dass die Krise nicht Millionen von Arbeitsplätzen wegspült“. Heil betont aber auch, das der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld sei zwar kein „Allheilmittel, es ist aber im Moment unsere schärfste Waffe“.
Kritik kam unter Anderem von der Fraktion Bündnis 90, die sich für ein gestaffeltes Kurzarbeitergeld ausgesprochen hat. Wer mehr verdient, soll nach Auffassung von Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) auch weniger Kurzarbeitergeld erhalten.
Das besonders Soloselbstständige unter der Corona-Krise leiden, war eines der Punkte, der für weitere Kritik gesorgt hatte und so kam die Forderung, auch den Soloselbstständigen zukünftig einen besseren Zugang zum Sozialsystem zu ermöglichen.
In einer Randbemerkung wurde darauf hingewiesen, das die entstandenen und entstehenden Ausgaben irgendwie auch finanziert werden müssen. Gefordert wurde dabei, dass diese Refinanzierung zukünftig über Steuereinnahmen von Millionär*Innen und Milliardär*Innen erfolgen müsse. Reaktionen auf diese Anmerkung bleiben aus. Es blieb im unklaren, wie am Ende die erhöhten Ausgaben zu finanzieren sind.
Gerade bei der Finanzierung der Rente, die über den "Generationsvertrag" (die im Arbeitsleben stehende Generation die Renten für die Generation der Rentner erarbeitet) finanziert wird, scheint es aus Sicht der Bundesregierung auch in Zukunft kein Änderungsbedarf zu geben. Das trotz einer immer älter werdenen Gesellschaft.
Kerstin Tack (SPD): „Wir nehmen Geld in die Hand für die soziale Sicherung in schwierigen Zeiten. Das wichtigste Instrument dafür ist das Kurzarbeitergeld. Der Zugang dafür wurde zu Beginn der Krise erleichtert und nun entsprechend verlängert und auf bis zu 87 Prozent des Lohns erhöht. Damit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland und verhindern Arbeitslosigkeit.
Wir nehmen Geld in die Hand für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik. Das bedeutet, dass wir auf Weiterbildung und Qualifikation setzen. Wir wollen Menschen befähigen, den Wandel in der Arbeitswelt, insbesondere den digitalen Wandel, zu gestalten und zu meistern. Auch 2021 stehen über fünf Milliarden Euro für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung. Der Soziale Arbeitsmarkt als neues Regelinstrument ist ein großer Erfolg. Er bringt langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit mit Tariflöhnen und guter Absicherung. Das schafft soziale Teilhabe und stärkt den Wert von Arbeit.
Wir nehmen Geld in die Hand, damit die Rente zum Leben reicht. Zum 1. Januar 2021 tritt die Grundrente als neuer Rechtsanspruch in Kraft. Allein 2021 stellen wir 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, damit Menschen, die ein Leben lang aber teilweise nur zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, nicht zum Sozialamt laufen müssen. 1,3 Millionen Menschen werden davon ab dem nächsten Jahr profitieren.
Wir nehmen Geld in die Hand, um unsere Städte zu entlasten. Der Bund übernimmt im nächsten Jahr elf Milliarden Euro an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Damit bleibt vor Ort ein größerer finanzieller Spielraum für Investitionen in Bildung, Daseinsvorsorge und Infrastruktur.“
Der Haushaltsentwurf soll an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung