Pflege: Pflichten der Kinder gegenüber der Eltern
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Viele machen sich keine Gedanken das die eigenen Eltern zum Pflegefall werden können. Wenn die Eltern ihren Heimplatz nicht selber finanzieren können, werden die Kinder vom Staat zur Kasse gebeten. Es muss entschieden werden ob die Eltern zu Hause gepflegt werden oder in einem Pflegeheim. Die Kinder sind meisten selbst noch berufstätig und Sie haben zudem oft eigene Kinder die einen einspannen. Somit stehen Sie vor einer großen Herausforderung.
Wer Geschwister hat kann die Pflegerischen Aufgaben teilen für die Pflege der eigenen Eltern. Viele wünschen für ihre Eltern das Sie es gut haben sollen. Doch wenn die Eltern zum Pflegefall werden was sind die pflichten rechtlich und moralisch? Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU hat sich in der Fernsehsendung Maischberger geäußert und sagte das er sich nicht vorstellen könnte seine eigenen Eltern zu pflegen und das er beruhigt sei.
Denn seine Eltern würden es auch nicht erwarten. Dabei hat er vergessen auf die Pflegemodelle zu Hause aufmerksam zu machen. Denn es gibt auch für Pflegende Angehörige die zu Hause pflegen Unterstützung. Beispielsweise kann ein Pflegedienst beauftragt werden um den Angehörigen in der pflege zu unterstützen in der Grundpflege, Essen zu breiten oder durch die Entlastungsbeiträge können auch für den Haushalt eine Putzhilfe engagiert werden. 75 Prozent der Pflegebedürftigen leben zu Hause. Das ist für den Staat viel günstiger als die kostspieligen Heimaufhalte. Die Kassen müssen einen viel höheren Pflegesatz zahlen für die Heimbewohner.
Dennoch können die Kinder für die Eltern finanziell aufkommen, wenn Sie im Heim leben. Wenn die Rente, Pflegeversicherung und das eigenen Vermögen nicht ausreicht um das Heim zu finanzieren, dann müssen Kinder die gut verdienen mit bezahlen. Auch sind Kinder dazu verpflichtet für ihre eigenen Eltern zu zahlen, wenn das Verhältnis zerrüttet ist. Dieses hat der Bundesgerichtshof 2014 festgestellt. In Nordrhein-Westfalen sind die Heimkosten in Bundesvergleich sehr hoch und können schnell sich auf 4 000 Euro monatlich belaufen.
Denn Kindern steht nach der heutigen Rechtslage ein Selbstbehalt von 1 800 Euro als Single und 3 240 Euro als Ehepaar, bevor Sie sich an den Heimkosten für ihre Eltern mit beteiligen müssen. Dennoch ist die Berechnung ab wann und in welcher höhe die Kinder bezahlen müssen kompliziert. So können eine Reihe von Posten geltend gemacht werden die die Kostenbeteiligung minimieren. Laut dem Koalitionsverstrag sollen in Zukunft erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro die Kinder an den Heimkosten der Eltern sich mitbeteiligten müssen.
Die Rechtsanwältin Monika Hurst-Jacob die für Familien fragen tätig ist sieht das Gesetz des Koalitionsvertrags zwiespältig: „Die Einkommensgrenze so heraufzusetzen, könnte als Signal verstanden werden, dass man sich nicht mehr darum bemühen muss, seine Eltern zu Hause zu pflegen". Es gibt drei Motivationen heutzutage die Eltern zu Hause zu pflegen sagt Monika Hurst-Jacob. Die Liebe zu den eigenen Eltern sei der beste Grund und den Wunsch etwas zurückzugeben, wenn man als Kind liebevoll und gut versorgt gewesen ist.
Auch ist für viele ein wichtiger Punkt das Vermögen der Eltern zu erhalten und nicht das Vermögen aufbrauchen zu müssen und ihr Haus zu verkaufen, wenn das Einkommen für das Heim nicht ausreicht, so ist für viele die Motivation groß die eigenen Eltern zu Hause zu pflegen. Zudem wollen viele nicht für den Heimaufenthalt zahlen und pflegen ihre Eltern zu Hause oder sie organisieren sich Hilfe für zu Hause. Den Staat entsteht durch die höhere Einkommensgrenze kein großer Schaden meint Hurst-Jacob.
Jährlich wendet der Staat rund vier Milliarden Euro zusätzlich auf um die Heimaufhalte von Pflegebedürftigen zu bezuschussen, die selber die Kosten nicht tragen können. Die Sozialämter können sich einen Bruchteil davon zurückholen nach einer Aufstellung des Bundesarbeitsministeriums. Im Jahr 2016 waren es rund 72 Millionen Euro. Hier sind jedoch nicht die Zahlungen von Kindern für den Heimaufenthalt der Eltern eingerechnet, die direkt den Träger überwiesen wurden. Die meisten wollen nicht im Pflegeheim sterben, doch in einer Gesellschaft in der die Zahl der Alten gegenüber den jüngeren immer mehr wächst ist dieses immer schwerer umzusetzen.
Quelle: rp-online.de
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