NRW will Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser durch Corona-Tests stärker schützen
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Das Landeskabinett in NRW hat am Freitag im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. In diesen Fällen wird auch die Maskenpflicht ausgeweitet.
Die neuen Regeln treten mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft und gelten zunächst bis Ende Oktober. Über die aktuelle Lage hat sich die Landesregierung am Freitag auch mit Vertretern der kommunalen Familie ausgetauscht: Die Landräte sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nahmen an einer Video-Schaltkonferenz mit dem Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach teil.
„Gemeinsame, klare und verbindliche Regeln in Hotspots – das ist angesichts der stark steigenden Infektionszahlen in vielen Städten und Regionen dringend notwendig. Wir müssen Kontakte wieder deutlich reduzieren, damit aus stark steigenden Infektionszahlen keine stark steigenden Zahlen in Krankenhäusern und Intensivstationen werden. Nordrhein-Westfalen war in seiner Geschichte immer das Land der zupackenden Solidarität – darauf kommt es jetzt wieder an.
In den nächsten Wochen gilt es das Wir-Gefühl aus dem Frühjahr neu zu beleben und gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um das Virus zu bekämpfen. Wir haben es selbst in der Hand. Deswegen braucht es jetzt Vorsicht und nicht Sorglosigkeit, Solidarität und nicht Egoismus, Klarheit und nicht Unentschlossenheit“, so Ministerpräsident Armin Laschet. „Wir wollen den Schutz für die Verwundbarsten gewährleisten. Wir werden die Gesundheitsämter stärken, um Infektionsketten besser nachzuverfolgen, und ältere Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch intensivierte Tests stärker schützen, ohne sie dabei sozial zu isolieren.“ Ab einer 35-Inzidenz, so Laschet, sollen auch sämtliche Einwohner der betroffenen Kommune getestet werden. "Als Erstes sind Altenheime, Pflegeheime, Behindertenwerkstätten sowie Pfleger und Ärzte zu schützen. Das ist die absolute Priorität", sagte der Ministerpräsident in der Aktuellen Stunde.
Die Coronaschutzverordnung sieht ab 17. Oktober gemäß der von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse verstärkte Schutzmaßnahmen vor, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 übersteigt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Unsere Maßnahmen folgen einem klaren Vierklang: Wir müssen Kontakte reduzieren, die Nachverfolgung vor Ort stärken, Risikogruppen schützen und die Durchsetzung der bestehenden Regeln forcieren. Unser Ziel ist dabei ganz klar: Das Infektionsgeschehen so einzudämmen, dass wir einen zweiten Lockdown – insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Schule und Kinderbetreuung – verhindern können.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung