Pflegeeinrichtungen kämpfen für sofortigen Einsatz von Corona-Schnelltests
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Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen fordert dringend zur umgehenden Anerkennung der vorliegenden Corona-Testkonzepte auf. Andernfalls können die Schnelltest nicht kontinuierlich eingesetzt werden.
"Die Anwendung der dringend in den Pflegeeinrichtungen benötigten Corona-Schnelltests zum Schutz der Bewohner, Pflegekräfte und Besucher wird durch das Vorgehen des Landes unnötig behindert", kritisiert Igor Ratzenberger.
Der Vorsitzende des bpa Sachsen teilt mit: "Pflegeeinrichtungen dürfen gemäß der seit dem 15.10.2020 bundesweit geltenden Testverordnung eigenständig Schnelltests bestellen, wenn sie vorher dem zuständigen Gesundheitsamt ein Testkonzept eingereicht haben. Mit Fug und Recht muss jeder davon ausgehen können, dass dies auch gilt. Bisher werden die Pflegeeinrichtungen jedoch nahezu flächendeckend ausgebremst. Denn die von den Pflegeeinrichtungen bereits eingereichten Testkonzepte werden abgelehnt und es wird ein zusätzlicher Antrag mit erneuter Einreichung der individuellen Testkonzepte per Post verlangt. Die Folge ist: Die Einrichtungen dürfen keine Tests durchführen, wenn der Antrag ignoriert wird oder nach 30 Tagen kein Bescheid vorliegt. Statt kontinuierlich die Testungen durchführen zu können, werden zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut und vier wertvolle Wochen gehen bei steigenden Infektionszahlen ins Land."
Damit die Testungen nun endlich auch in Sachsen starten und fortwährend stattfinden können, muss unverzüglich gehandelt werden. Weiter sagt Ratzenberger: "In der aktuell hochbrisanten pandemischen Lage brauchen die Bewohner, die Pflegekräfte und die Besucher in den Pflegeeinrichtungen einen verlässlichen Schutz, aber auch gleichzeitig die Gewissheit, dass ihre Versorgung unter bestmöglichen Bedingungen sichergestellt ist. Die Regelungen sind eindeutig, eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar."
Autor: bpa / © EU-Schwerbehinderung