Ungerechte Verteilung der Corona-Prämie im Krankhaus wird deutlich
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Die vom DBfK bereits frühzeitig und mehrfach kritisierte Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus zeigt immer mehr Schwachstellen. Auszubildende in der Pflege, die in der Pandemie Herausragendes leisten und dabei deutliche Einbußen in Ihrer Ausbildungsqualität hinnehmen, werden teilweise bei den Bonuszahlungen vollkommen übergangen.
Die in der Vergangenheit bereits mehrfach geäußerten Befürchtungen hinsichtlich einer Spaltung des Klinikpersonals durch die Vergabepraxis der Corona-Prämie für Pflegende im Krankenhaus treten inzwischen deutlich zutage. In jeder Klinik wurden individuelle Verteilungsmechanismen ausgehandelt, wodurch zwangsläufig einzelne Personalgruppen auf der Strecke blieben.
Besonders kritisch ist dies in Fällen, in denen der so umworbene Pflegenachwuchs nicht berücksichtigt wurde. In den vergangenen Monaten haben Auszubildende in großem Maße zur Versorgung von Patient/innen beigetragen. Sie wurden teilweise ohne Anleitung in verschiedensten Bereichen eingesetzt, um bspw. krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren und haben dabei mitunter erhebliche Einbußen in der Ausbildungsqualität hingenommen. Dass sie auch zur Pflege von Covid-19-Erkrankten eingesetzt wurden und nun bei den Bonuszahlungen teilweise nicht berücksichtigt wurden, ist kaum zu erklären.
„Wer junge und motivierte Menschen derart ungerecht behandelt, braucht sich nicht über mangelnden Nachwuchs wundern,“ so Jannik Müller, stellv. Vorsitzender des DBfK Nordost. „Unter diesen Umständen ist es jungen Menschen nur schwer vermittelbar, warum sie einen ‚systemrelevanten‘ Pflegeberuf erlernen sollten. Eine Anerkennung ihrer Leistungen -unabhängig von den Trägern- ist das Mindeste, das Arbeitgeber auch unter diesen Bedingungen tun sollten“, so Müller weiter.
Diesem Missstand zugrunde liegt jedoch die vollkommen unzureichende gesetzliche Grundlage zur Vergabe der Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus. Neben dem Ausschluss von vielen Kliniken, die „nicht genug“ Covid-19-Erkrankte behandelt haben, fehlt die Aufstockung der Prämie durch die Länder, wie im SGB XI-Bereich.
„Für die weiteren Belastungen durch die zweite Welle der Pandemie muss hier unbedingt nachgebessert und eine gerechte Verteilung angestrebt werden. Nichtsdestotrotz sind einmalige finanzielle Zahlungen kein geeignetes Mittel, um den pflegerischen Beruf langfristig attraktiv zu gestalten und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.“, so Müller abschließend.
Autor: DBfK / © EU-Schwerbehinderung