Der Versandhandel von Verschreibungspflichtigen Medikamenten bleibt erlaubt
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Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte am 11 Dezember 2018 bei der Mitgliederversammlung der ABDA (Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände in Berlin), das es europarechtlich und politisch „unwägbar“ sei Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durchsetzen zu können.
Somit ist wurde das geforderte Versandverbot von den Apothekern debattiert. In der nächsten Woche hatte Spahn angekündigt mit den Koalitionsfraktionen und mit den Apothekern zu debattieren über die Wettbewerbsfähigkeit der Apotheker in Deutschland wie diese gegenüber Versendern aus dem Ausland gestärkt werden können.
„Gesetzgeberisch aktiv werden“ könne man Ende Januar. Rund 150 Apotheker waren in der Versammlung und konnten mit Jens Spahn debattieren. Am Ende hatte Spahn vor den Journalisten gesagt, dass es Ziel sei die Apotheken vor Ort zu stärken und eine flächendeckende Versorgung für die Menschen zu gewährleisten.
Dieses könne mit Vereinbarungen zusätzlicher Dienstleistungen im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit oder Prävention und eine bessere Vergütung gewährleistet werden. Mit 240 Millionen Euro eine Verdoppelung des Zuschlags für Not- und Nachtdienste sei dieses möglich.
Den Boni müsse man beenden, den „Wild-West“ den ausländische Versandapotheken deutsche Kunden unter die Umgehung der deutschen Preisbindung auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 dieses vorgehen für rechtens erklärt. Der Bundesgesundheitsminister hat hierfür eine Decklungen der Boni auf 2,50 Euro pro Packung vorgeschlagen.
Denn der Beitrag würde am unteren Rand liege, den ausländische Versender ihre deutschen Kunden einräumen. Würde dieser ein Marktanteil des ausländischen Versandhandels um fünf Prozent übersteigen, würden die Möglichkeiten zur Boni-Gewährung reduziert. Spahn sagte: „Der Versandhandel soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden“.
Quelle: aerzteblatt.de
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