Hessen: Verfahren steigen wegen Krankenhausabrechnungen
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Zum neuen Jahr 2019 erwartet man das die Anzahl an Verfahren steigt bei den hessischen Sozialgerichten wegen eventuelle fehlerhafte Krankenhausabrechnungen. Richterin Jutta Mauer, die Sprecherin des Landessozialgerichts (LSG) Hessen in Darmstadt sagte: „Die Eingangszahlen dürften aufgrund des jüngst beschlossenen ‚Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes’ weiterhin ansteigen“.
Die Krankenkassen haben bereits zum Ende des Letzten Jahres Klagen gegen Klinikabrechnungen im „höheren vierstelligen Bereich“ eingereicht laut ihren Angaben. Deshalb sei damit zu rechnen das die Klagen zunehmen. Ein Gesetz das am 9 November 2018 im Bundestag beschlossen wurde hätte die Verjährungsfrist für Forderungen der Kassen an Krankenhäuser verkürzt bei Abrechnungen.
Nach zwei Jahren verjähren die Ansprüche auf Vergütung aufgebrachter Leistungen und auf Rückzahlung überbezahlter Vergütungen. Davor war eine Verjährungsfrist von vier Jahren.
Für das letzte Jahr liegen noch keine Zahlen vor laut dem Landessozialgericht. 22 402 neue Verfahren waren es 2017, diese waren fast 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr. So hatte das Landessozialgericht als zweite Instanz 1 995 neue Verfahren, dieses waren um die 5,8 Prozent weniger, als 2016.
Quelle: aerzteblatt.de
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