Rückwirkende Zahlungen von Krankengeld bemängelt die Verbraucherzentrale an
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Derzeit kann wer keine vollständige Krankschreibung einreicht den Anspruch auf das Krankengeld verloren gehen. Dieses soll mit dem neuen Terminservice -und Versorgungsgesetz (TSVG) der Bundesregierung gelöst werden.
Dabei sind die Forderungen jetzt, dass diese jetzt auch rückwirkend gelten solle. Danach soll für das Krankengeld der Anspruch auch sein, wenn wegen der gleichen Krankheit die weitere Arbeitsunfähigkeit, nicht direkt am nächsten Werktag folgt. Am Spätesten soll innerhalb eines Monats die Arbeitsunfähigkeit, die vom Arzt bescheinigt eingereicht werden.
Die Neue Regelung fordert die Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen soll auch rückwirkend sein. Kai Kirchner, der VZ-Gesundheitsexperte sagte: „Wir haben regelmäßig Fälle, in denen Patienten durch ein kleines Versäumnis in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
So werde das Krankengeld dies sei rund 70 Prozent vom beitragspflichten Gehalt nur bis zu 78 Wochen gezahlt, sagte Kirchner. Der Referent für Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale sagte, dass wenn der Anspruch verloren geht, oft Harz IV beantragt werden müsse.
Quelle: aerzteblatt.de
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