Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: Personaluntergrenzen in der Pflege sein zu umständlich
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Für die diverse Versorgungsbereiche haben sich die Pflegepersonaluntergrenzen als „administratives Monstrum“ entpuppt, laut der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Zurzeit sein die Untergrenzen so geplant, dass von diesem die berufliche Pflege nur wenig davon Vorteil habe. So hieß es vor kurzem von der Pflegekammer „Von einer Verbesserung in der Personalausstattung kann absolut nicht die Rede sein“.
Nun fordere Sie den Einrichtungen den Aufwand für die Verwaltung für die Personaluntergrenzen zu bezahlen. Die Personaluntergrenzen die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeführt wurden, gelten seit Anfang diesem Jahres in der Unfallchirurgie, Intensivmedizin, Kardiologie und Geriatrie.
Durch die Personaluntergrenzen sollen in den vier pflegesensitiven Abteilungen in den Krankenhäusern es nicht zur Personalunterbesetzungen kommen. Hierbei wird als maximale Anzahl die Personaluntergrenzen von Patienten pro Pflegefachkraft festgelegt. Zwischen den Tag- und Nachtschichten gibt es eine Differenz.
Für die einzelne Monate müssen die Krankenhäuser bei nicht Einhaltung der Personaluntergrenzen die Durchschnittswerte bei der Personalbesetzung, sowie tages- und schichtbezogene an zentrale Stellen melden. Es wird dabei Unterschieden zwischen unterschiedlichen Stationen und Schichten.
Darauf folgend müssen Wirtschafts- oder Buchprüfer, die Einhaltung der Personaluntergrenzen bejahen. Fällig werden bei nicht Einhaltung Vergütungsabschläge. Dr. Markus Mai, der Präsident der Landespflegekammer Rheinland Pfalz sagte: „Insgesamt fordern wir daher, dass zusätzlich entstehende Kosten im administrativen Bereich ebenfalls vollumfänglich refinanziert werden“.
Quelle: pflegekammer-rlp.de
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