Jens Spahn will eigenen Datenschutz
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Deutschland hat eigene sehr gute Datenschutzgesetze, die zudem durch die Datenschutzgrundverordnung der EU gestärkt werden, doch das scheint Jens Spahn nicht zu reichen. Das könnte zumindest der erste Eindruck sein, den das Handelsblatt berichtete, dass Spahn ein eigenes Datenschutzgesetz für seine elektronische Patientenakte wünscht.
In der Tat hat Spahn bereits gesetzlich geregelt, dass gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine Digitalakte anbieten müssen. Damit sollen nicht nur Doppeluntersuchungen vermieden werden, sondern behandelnde Ärzte haben so schnelleren Zugriff auf beispielsweise Impfdaten oder andere dringend benötigte Informationen, wie Arzneiunverträglichkeiten. Aber auch andere Informationen, wie die Krankengeschichte oder gar Röntgenbilder, lassen sich so schnell austauschen.
Solche Vorhaben lassen Datenschützer aufhorchen, denn schließlich dreht es sich hier um höchst sensible Daten. Eine zweite in der Kritik stehende Problematik ist dabei die Frage, welcher behandelnde Arzt überhaupt welche Informationen erhalten soll, denn ein Augenarzt hat aufgrund seiner Fachrichtung, einen ganz anderen Fokus als beispielsweise ein Orthopäde.
Leider liegen uns noch keine konkreten Informationen vor, die detaillierter darstellen, was mit einem "eigenen Datenschutzgesetz" erreicht werden soll, zumal es schon heute unter vielen Menschen Verunsicherungen gibt. Nicht immer gehen Ämter mit Daten so um, wie es eigentlich seitens der Datenschützer erwartet wird, wie uns Fälle zeigen, die unserer Redaktion vorliegen.