RISG: Kein Bestandsschutz
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Gestern wurde über Kobinet ein Brief von Jens Spahn veröffentlicht, der eigentlich nur das wieder gegeben hat, was zu dem Referentenentwurf zum Reha- Intensivpflege- Stärkungsgesetz (RISG) schon bekannt war. Zum Hintergrund: Als der Referentenentwurf zum RISG bekannt wurde, hat sich ein Junge mit seiner Familie an Jens Spahn gewandt und dort seine Sorgen zum Gesetz verlautbart, stellte in dem Brief auch klar, wie selbstständig er trotz seiner Erkrankung ist. Nun kam die Antwort seitens Jens Spahn (Bundesminister für Gesundheit). Leider viel die Antwort nicht anders aus, als schon die Antwort, welche wir vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erhalten haben.
Uns gegenüber hat das Bundesministerium für Gesundheit folgendes dargestellt: "Die außerklinische Intensivpflege soll künftig in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden. Von dem geplanten Gesetz betroffen sind allerdings nur Patienten, die 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche von ausgebildeten Pflegekräften betreut werden müssen. Für Patienten, bei denen die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft nicht erforderlich ist, sollen die Neuregelungen nicht gelten. Patientinnen und Patienten, die eine 24h-Intensivpflege benötigen, können auch künftig zu Hause versorgt werden, wenn die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtungen bzw. einer Intensivpflege-Wohneinheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bei der Entscheidung über die Zumutbarkeit muss die Krankenkasse die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen berücksichtigen. Die Krankenkassen müssen nach den genannten Kriterien den Einzelfall prüfen. Bei minderjährigen Kindern entfällt diese Einzelfallprüfung – sie können, wenn gewünscht, auch künftig zu Hause versorgt werden. Für Patientinnen und Patienten, die bisher im eigenen Haushalt eine 24h-Intensivpflege erhalten, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. "
Wer hier genau liest wird erkennen, dass zu jetzigem Zeitpunkt kein Bestandsschutz im Referentenentwurf zum RISG vorgesehen ist. Das führt genau zu den Ängsten, die viele betroffene und deren Angehörige haben: Sie könnten aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen werden und irgendwo "zwangseingewiesen" werden. Genau da setzen auch die Kritiker an, denn diese befürchten, dass Intensiv- Beatmungspatienten jetzt ihr nach Art 19 der UN-Behindertenrechtskonvention und nach dem Grundgesetz zugesichertes Selbstbestimmungsrecht auf die Bestimmung ihres Aufenthaltsortes. verloren geht. In der Tat ist die Frage berechtigt, mit welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Rechtsmitteln, Patientinnen und Patienten, auf die das Gesetz zutrifft, aus ihrem Umfeld gerissen werden sollen. Wie das geschehen soll, darauf scheint auch das BMG keine Antwort zu haben, denn diese Frage wurde uns nicht beantwortet. Das schlimmste Szenario wäre dabei die Zwangsentmündigung, die aber in Deutschland sehr hohe rechtliche Hürden hat, oder einfach die Streichung notwendiger finanzieller Mittel für den Fall, das betroffene sich weigern in die vorgesehenden Einrichtungen zu gehen.
Am 11. September endet auch für die Bundesregierung die Urlaubszeit und man wird sehen, in wie weit sich andere Politiker/In zu diesem Referentenentwurf äußern werden, ob Rechtsmittel eingelegt werden, oder das Gesetz am Ende sogar im Bundestag / Bundesrat gestoppt wird.