Gesundheitsausschuss billigt Digitale-Versorgung-Gesetz
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Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat die von der Bundesregierung geplante Digitalreform in veränderter Fassung mehrheitlich gebilligt. Für den Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes DVG (19/13438) votierten am Mittwoch im Ausschuss die Fraktionen von Union und SPD. Grüne und Linke lehnten den Entwurf ab, AfD und FDP enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.
Die Abgeordneten billigten zugleich mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu übermitteln sind, anders als ursprünglich geplant pseudonymisiert werden. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten zu verbessern.
Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass sich Patienten künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.
Sprecher der Oppositionsfraktionen kritisierten den aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Datenschutz sowie ein fehlendes Gesamtkonzept für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sprecher der Koalitionsfraktionen werteten den Gesetzentwurf hingegen als Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitssystem. Folgen soll in absehbarer Zeit ein weiteres Gesetz mit Regelungen zu elektronischen Patientenakte (ePA).
Quelle: Bundestag/HiB
Georg Nüßlein (CDU): „Tagtäglich nutzen wir smarte Geräte, Apps und Daten. Sie verändern unsere Gesellschaft und bieten uns neue Möglichkeiten, auch in der Gesundheitsversorgung. Im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) nutzen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung, um die Versorgung der Patienten im Alltag zu verbessern: Versicherte erhalten erstmals einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die sie bei Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder auch bei psychischen Erkrankungen unterstützen. Darüber hinaus erweitern wir das sichere digitale Netz, dass alle an der Versorgung teilnehmenden Berufsgruppen vernetzt.“
Karin Maag (CDU): „Wenn wir Digitalisierung gestalten und die Versorgung weiter verbessern wollen, müssen wir die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken ermöglichen. Den Kreis der Nutzungsberechtigten – ausschließlich öffentliche Stellen und Universitätskliniken –sowie den Verwendungszweck haben wir sorgfältig festgelegt. Dabei ist für uns die Datensicherheit zentral: Weiterhin werden keine Klardaten, die eine Identifizierung des Versicherten ermöglichen, zu Forschungszwecken verwendet werden. Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen gehen wir den Weg der Digitalisierung des Gesundheitswesens konsequent weiter und verbessern die Versorgung spürbar.“