Bundestag hat das Digitale-Versorgungs-Gesetz angenommen
- Lesezeit: 5 Minuten
Heute wurde im Bundestag abschließend über das das Digitale-Versorgungsgesetz abgestimmt. In der Abstimmung waren die Drucksachen: (19/13438 und 19/13548)
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz wurde heute angenommen
Die Die Linke und die AfD hat sich zu dem Gesetz enthalten. Bündnis 90/Die grünen lehnen das Gesetz ab.
Roy Kühne (CDU) bringt gegenüber Jens Spahn seine Dankbarkeit zum Ausdruck.
Seitens Uwe Witt (AfD) wurden hingegen eher sarkastische Kommentare und die Kritik zur Datensammlung und zur Videosprechstunde. Auch die mangelnde digitale Infrastruktur wurde kritisiert. Dirk Heidenblut (SPD) sieht für die Patientinnen und Patienten enorme Chancen. Heidenblut betonte die Verschreibungsfähigkeit von Gesundheits- App als positiv. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sieht die Digitalisierung positiv, sieht aber auch Verbesserungsbedarf und betont positiv, dass auch einige Kritikpunkte von Die Linke angenommen wurden. Sie betont aber auch, dass es hinsichtlich des Datenschutzes noch Nachbesserungsbedarf gibt. Dr. Achim Kessler (Die Linke) plädiert im Bundestag, „diesem Datenschutzverstoß nicht zuzustimmen. Sabine Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert ebenfalls massiv den Datenschutz. Jens Spahn (Bundesminister) gibt selber zu, dass es sich hier auch um „Neuland“ handelt und auch dabei etwas schiefgehen kann. Dabei betont er, dass es wichtig ist, dass Deutschland hier etwas Eigenes schafft und wir nicht in ein paar Jahren Technologien nutzen müssen, die von wo anders herkommen. Sabine Dittmer (SPD) betont, dass sie als erstes weiß, wie wichtig Datenschutz ist, aber sie weis auch, wie wichtig bestimmte Auswertungen für Ärzte sind. Sie betont nochmal, dass es bei den erfassten Daten nur um Leistungsdaten geht und keine persönlichen Patientendaten, wie Röntgenbilder erfasst werden. Die Weitergabe der Daten erfolgt dabei anonymisiert. Tino Sorge (CDU/CSU) wollte in seiner Rede dem Ministerpräsident danke, was er aufgrund gekürzter Redezeit (Jens Spahn hatte seine Zeit überzogen) hier nicht ausführlich könne. Auch er plädierte für das Gesetz und betonte dass die Daten sowieso bereits gesammelt, jetzt nur an zentraler Stelle pseudonymisiert gebündelt werden.
Zielsetzung des Digitalen Versorgungsgesetzes ist es, dass es zukünftig Gesundheits-Apps auf Rezept geben soll. Zudem soll die Möglichkeiten für Online- Sprechstunden gegeben sein. Allerdings wird dabei nicht klar, wie das zukünftig auch jenen Menschen zur Verfügung gestellt werden soll, die im eigenen Haushalt nicht über die notwendige Technik verfügen. Gerade für Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen kann so ein Angebot nicht immer zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll die Möglichkeit gegeben werden, auf ein sicheres Datennetz bei Behandlungen zugreifen zu können.
Weiterhin ist ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) geplant. Die Nutzung soll dabei flächendeckend für Patienten möglich sein. Die bereits erwähnten Fragestellungen, finden auch hier keine Antwort, denn gerade unter dem Aspekt des Datenschutzes sind hier besondere Sicherheitsanforderungen mit Sicherheit nicht uninteressant. Für Krankenhäuser und Apotheken soll es verpflichtend werden sich an die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen.
Seitens Bündnis 90/Die Grünen gab es einen Antrag mit der Drucksache: 19/13539. Dieser zielt auf eine Strategie zur Umsetzung der Digitalisierung für das Gesundheitswesen ab, die in dem Antrag seitens der Bundesregierung auf dem Weg zu bringen ist. Wichtiger Bestandteil der Strategie ist es dabei, auch die Förderung von Digitalkompetenz, Akzeptanz und Vertrauen zur Digitalisierung für das Gesundheitswesen zu schaffen.
Dieses Vertrauen scheint aber schon heute auf wackeligen Beinen zu stehen, nachdem am Wochenende Berichte in den Medien aufgetaucht sind, die verdeutlichen, dass die Digitalen Gesundheitsdaten offensichtlich anonymisiert an zentraler Stelle gespeichert werden soll. Welchen Zweck eine solche Speicherung bringen soll, ist noch nicht ersichtlich und kann daher nur für Spekulationen sorgen.
Gerade in den Sozialen Medien ist zu erkennen, dass dieser Bericht vom Wochenende eher für Ablehnung bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgt.
Der Paritätische Gesamtverband äußert sich zu dem Gesetz wie folgt: „Daten sind in unserer digitalisierten Welt das neue Öl geworden. Große Datenbanken mit hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten sind eine Einladung an Hacker und Datendiebe“, stellt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes fest. „Nichtsdestotrotz geht es um sehr sensible Informationen. Deswegen müssen Patienten einer Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke auch widersprechen können.“,so Rosenbrock weiter in der Pressemitteilung der Paritätischen.