Bundestag hat dem Sozialen Entschädigungsrecht zugestimmt
- Lesezeit: 6 Minuten
Heute wurde im Bundestag abschließend über das Soziale Entschädigungsrecht abgestimmt. In der Abstimmung waren die Drucksache: 19/13824. Mit der Beschlussempfehlung Drucksache 19/14870
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Sozialen Entschädigungsrecht wurde angenommen. Zugestimmt haben Die Linke, CDU/CSU, SPD und FDP. Die AfD hat sich enthalten.
Kerstin Griese (SPD) betonte, dass man mit dem Gesetz soziale Geschichte schreiben würde. Sie betonte dabei, dass sich erlittenes Leid zwar nicht rückgängig machen ließe, der Staat aber hier finanziell entlasten kann. Es sei die Aufgabe staatlicher Stellen, hier anzusetzen. Sie betonte dabei, dass es Ziel sein muss, die Opfer in den Alltag zurückzuführen. Gerade Kinder und Jugendliche bedürfen besondere Hilfe und daher soll für diese Personengruppe die Stunden der Traumaambulanzen von 15 auf 20 Stunden erhöht werden.Auch Opfer sexuellen Missbrauchs sollen zukünftig mehr Hilfe erhalten.
Uwe Witt (AfD) betonte, dass ein Entschädigungsgesetzt ist dringend erforderlich ist und verwies dabei auf den Vorfall am Breitschallplatz. Von der AfD wird zur Klärung eine Clearingstelle gefordert. Diese Clearingstelle soll lange Verfahrensdauer mindern. Gegenüber den Alten Entschädigungsgesetz beim Beruf Schadensersatz sieht man keinen kein Vorteil.
Peter Weiß (CDU/CSU) betonte positiv, dass wir den Opfer so helfen können. Er betonte dabei insbesondere die Psychischen und sexuelle Gewalt, deren Opfer mit dem Gesetz besser geholfen werden kann. Das Gesetz soll den Opfern Hilfe ohne großen Verwaltungsakt zukommen lassen.
Jens Beeck (FDP) erwähnte, wie wichtig es der FDP ist, dass die Opfer in den Traumaambulanzen ihrer Termine wahrnehmen können und das auch die Fall Manager hier mit einbezogen werden. Er hoffe das durch das neue Entschädigungsgesetz schneller und undemokratischer den Menschen geholfen werden kann. Auch geht er auf den Breitschallplatz ein und sagt das der Staat zurecht den Opfern helfen soll. Mit den neuen Regelungen soll besser auf solche Ereignisse wie am Breitscheidplatz reagiert werden.
Matthias W. Birkwald (Die Linke) betonte ebenfalls, dass Menschen die Opfer geworden sind, mit dem Gesetz schneller entschädigt werden. Gerade Frauen mit häulicher Gewalt sindbetroffen und bekommen jetzt mit dem Gesetz mehr Unterstützung ohne das vorher der straaafrechtliche Prozess aktiviert wurde. Problematisch sah er nur, dass das Gesetz erst 2024 in Kraft treten soll.
Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), ging ebenfalls auf Breitschalplatz ein. Auch sie sieht das Gesetz positiv. Jedoch wäre es gut wenn auch Schmerzensgeld mitbeachtet werden würde.
Matthias Bartke (SPD) ging noch mal auf das Thema der psychischen Gewalt ein und betonte ebenfalls, dass hiermit die Opfer endlich ein Recht auf Entschädigung bekommen. Es mit dem Gesetz ausreicht, wenn die Opfer ihr erfahrenes glaubhaft schildern, um Entschädigung zu bekommen.
Peter Auman ( CDU/CSU) betonte ebenfalls, dass mit dem Gesetz die Opfer und deren Angehörige in dem Mittelpunkt stehen. Er betonte dabei, dass es auch der Druck der Bundeskanzlerin zu verdanken ist, dass dieses Gesetz heute entstanden ist.
Dr Edgar Franke (SPD) unterstrich ebenfalls die Ereignisse am Breitscheidplatz und betonte, dass wir jetzt eine Regelung haben, das alle Opfer erfasst werden und das dieses ein wichtige und richtige Regelung ist.
Ziel ist es mit der Reform der Sozialen Entschädigungen, dass die Entschädigungszahlen bedeutend erhöht werden, so die Bundesregierung. Auch soll dabei eine verpflichtende gesetzliche Grundlage für Traumaabulanzen mit einem leichter Verfügbaren Verfahren für die neuen Leistungen entstehen so, das schnellere Hilfe erreicht werden kann für die Betroffenen. So dass mehr Betroffene die Soziale Entschädigung in Anspruch nehmen können.
Zudem sollen auch Opfer von psychischer Gewalt, wie beispielsweise Menschenhandel oder schwerem Stalking, einen Anspruch auf Entschädigung haben, eine sogenannte „Schockschadensopfer“ Entschädigung.
Hierbei sind die Kernpunkte des Gesetzentwurfes die anrechnungsfreie wesentlich erhöhte Entschädigungsleistung, die monatlich geschädigten und Hinterbliebene erhalten. Ein wesentlicher Punkt ist auch der Teilhabegedanke den mehr Beachtung geschenkt werden soll, indem die Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Zudem sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen werden.
Peter Weiß (CDU) meinte dazu: „Die Koalition hat ein weltweit vorbildliches Opferentschädigungsrecht auf den Weg gebracht. Mit der Reform werden wir unserer besonderen Verantwortung für die Opfer von Kriegen gerecht, etablieren aber auch Hilfe für neue Formen von Gewalt und Terror und insbesondere auch für sexualisierte Gewalt. Wir fassen die Entschädigung von Kriegsopfer, Opfern von Gewalt und Terror in einem Gesetz zusammen.
Die Betroffenen erhalten neben höheren Geldleistungen auch professionelle Begleitung und Unterstützung. So werden landesweit Trauma-Ambulanzen eingerichtet, die vor allem auch Kinder- und Jugendliche vor Ort versorgen sollen. Mit den Fallmanagerinnen und -managern, die Opfer und ihre Familien beratend unterstützen, sorgen wir dafür, dass staatliche Hilfe schneller, unbürokratischer und zielgerichteter bei den Betroffenen ankommt.
Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat sich mit einem Änderungsantrag besonders dafür eingesetzt, dass Opfern sexualisierter Gewalt und Ausbeutung bei der Entschädigung größere Berücksichtigung finden. Zudem konnten wir Verbesserungen beim Berufsschadensausgleich erreichen, indem im Vergleich zum Referentenentwurf bei der Berechnung auch Prognosen über eine berufliche Karriere einfließen.
Erweiterungen gab es auch beim Gewaltbegriff, so dass anerkannt ist, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat wie zum Beispiel Stalking zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann.“