Sind Hartz IV-Sanktionen zu befürchten, wenn ein Job bei der AfD abgelehnt wird?
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Im letzten Jahr war bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Da es sich hier um eine Partei handelt und man vom Grundsatz verpflichtet ist als Hartz IV Empfänger offenen Stellen anzunehmen. Da ansonsten Sanktionen drohen wollte die Linkefraktionschefin Katja Kipping, wissen ob auch Sanktionen bei einen Partei Job bei nicht Annahme drohen.
Bei der Bundesregierung hat Frau Kipping nachgefragt, ob bei Ablehnung des Jobs bei der AfD eine Sanktion drohe für Hartz-IV Empfänger. So heißt es in der Pressemitteilung von Katja Kipping: „Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will.“
Im Antwort schreiben der Bundesregierung heißt es: „Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Jobbörse zu registrieren und seine Stellenangebote, auch wenn diese nicht durch den Arbeitgeber-Service der BA betreut werden, auf der Plattform zu veröffentlichen.
Die Verantwortung für unbetreute Stellenangebote liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber. Zu diesen Stellenangeboten werden keine Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgenbelehrung an Erwerbsuchende ausgehändigt.
Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt, werden erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmöglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zu bewerben.“
Dieses bedeutet das keine Sanktionen drohen, wenn nicht die Stelle bei der AfD angenommen wird.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung