IPReG: Kritik aus der Koalition
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Das Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation (IPGeG), sorgt immer noch für Diskussion und Kritik. Olga Fischer, Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsfragen (ASG) in Nordhessen, findet dazu klare kritische Worte: "Das geplante Gesetz, welches noch im Deutschen Bundestag abgestimmt werden muss, sorgt nach wie vor zurecht für Kritik. Dabei ist es vor allem richtig und auch sogar notwendig, die Qualität in der Intensivpflege zu erhöhen und den Missbrauch zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf dar, der Betroffene in der Tat massiv verunsichert hat. Es müssen daher aus meiner Sicht dringend weitere deutliche Klarstellungen und Nachbesserungen erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass die Prüfungen der häuslichen Versorgung durch den medizinischen Dienst das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen respektieren. Und wenn man den Gesetzesentwurf genauer liest, wird in den Zeilen vage formuliert und das führt ganz gewiss zur Verunsicherung. Das Recht auf Selbstbestimmung darf auf keinen Fall untergraben werden. Fraglich ist vor allem aber auch, ob es überhaupt genug Personal und Plätze gibt, um mehr Intensivpflege-Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu versorgen"
Damit wird deutlich, dass es selbst innerhalb der Koalition keine Einigkeit zu dem Gesetz gibt. Weitere Kritik kommt von Dominik Peter, Berliner Behindertenverband:
Aus dem Reha- und Intensivpflegegesetz wurde nunmehr das „Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation (IPGeG)“. Einmal den perfiden Namen außen vor gelassen - denn gestärkt wird wenig, sondern nur eingespart - wird das Gesetz zu erheblichen Leistungseinschnitten führen.Kein Wunder, dass sich Verena Bentele, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates, zu Wort meldet: „Der neue Gesetzesentwurf gefährdet Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege noch immer. Er lässt Krankenkassen Tür und Tor sperrangelweit offen, Betroffene in reine Pflegeeinrichtungen zu drängen“. Zwar gibt es einen Bestandsschutz für Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, doch es bedroht zukünftige Patienten. Behindertenverbände sind zu Recht empört und fordern, dass ein Bestandsschutz nicht ausreicht. Der Berliner Behindertenverband ist der Meinung, dass das neue Gesetz niemanden schlechter stellen darf als bisher. Hierbei muss man wissen: Intensivpflege-Patienten erhalten mit dem vorgestellten IPReG erst dann eine Versorgung in den eigenen vier Wänden, wenn der medizinische Dienst ein Gutachten erstellt und sich auch die Krankenkasse dafür entscheidet. Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen, für welche Unterbringungsformen sich die Kassen entscheiden werden. Würde das IPReG in Kraft treten, können die Krankenkassen Betroffene auch gegen ihren Willen in die stationäre Behandlung zwingen.
Am 12. Februar 2020 ( wir berichteten ) hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) zugestimmt. Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung vom 21.02.2020 veröffentlicht. Download Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation Drucksache 86/20 als PDF (1437 KB)
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung