Schnelle Neuwahlen - Warum das nicht so einfach ist
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Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch das Ende der Koalition zwischen SPD, FDP und Grünen verkündet hat, erklärte er auch, die Vertrauensfrage stellen zu wollen. Diese wird im Bundestag gestellt, wo die Abgeordneten darüber abstimmen, ob sie dem Bundeskanzler weiterhin ihr Vertrauen aussprechen. Scholz ist sich offenbar bewusst, dass er diese Vertrauensfrage nicht mehr gewinnen wird, da er bereits im gleichen Zusammenhang Neuwahlen ins Gespräch gebracht hat.
Als Termin nannte Scholz den 15. Januar 2025, den Tag, an dem er die Vertrauensfrage im Bundestag stellen will. Verliert Scholz die Vertrauensfrage, muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier darüber entscheiden, ob der Bundestag aufgelöst wird oder die Regierung weiter bestehen bleibt. Sollte Steinmeier sich für Neuwahlen und damit für die Auflösung des Bundestages entscheiden, bleiben 60 Tage für die Durchführung der Neuwahlen.
Die jetzt aufkommenden Forderungen nach schnellen Neuwahlen, werden immer lauter, trotz aller Warnungen der Bundeswahlleiterin die selbst in einem Schreiben an das Bundeskanzleramt, vor Neuwahlen warnt. „Insgesamt sehe ich in diesem Fall eine hohe Gefahr, dass der Grundpfeiler der Demokratie und das Vertrauen in die Integrität der Wahl verletzt werden könnte."
Mit einer so kurzfristigen Neuwahl, werden Bund und Länder vor Herausforderungen gestellt, denn Lieferengpässe um für über 60 Millionen Wahlberechtigte die Stimmzettel zu drucken und dann auch noch so rechtzeitig zu verschicken, dass auch noch Briefwahl möglich ist, wird schon dann schwierig, wenn genau in den 60 Tagen auch noch Feiertage und Ferien liegen, wie es der fall wäre, wenn jetzt sofort Neuwahlen beschlossen werden.
Ein Pluspunkt für Olaf Scholz ist, dass sich die Engpässe etwas entspannen könnten, wenn die Vorbereitungszeit der Bundestagswahl nicht in die Ferien fällt. Dennoch sind Forderungen nach Neuwahlen bereits jetzt verständlich, da das Land angesichts der aktuellen Krisen rasch eine stabile Regierung braucht. Ob diese jedoch schnell gebildet werden kann, ist fraglich, da nach der Wahl erneut Koalitionsverhandlungen anstehen und Dreierkoalitionen nicht ausgeschlossen sind.
Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand steht mit den Neuwahlen vor Herausforderungen wie die
- Bestellung und Schulung von Wahlhelfern
- Organisation und Ausstattung geeigneter Wahlräume
- Bereitstellung der IT-Infrastruktur auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen, inklusive Sicherheitsmaßnahmen gegen hybride Bedrohungen
- Beschaffung von Wahlunterlagen wie Stimmzettel
"Hinzu kommt, dass es in der Eile passieren kann, dass Wahlvorschläge in der Eile fehlerhaft eingereicht werden könnten und dann nicht zugelassen werden." Hierzu sollte man aber anmerken, dass die Vertrauensfrage und die damit verbundenen Neuwahlen, ein verfassungsrechtlicher Prozess ist und diese Anmerkungen der Bundewahlleiterin hinsichtlich IT-Infrastruktur, Bestellung und Schulung von Wahlhelfern, Organisation und Ausstattung geeigneter Wahlräume, nur schwer nachvollziehbare Argumente sind, denn grundsätzlich sollten Bund- und Landeswahlleitungen auf diese verfassungsrechtlichen Prozesse vorbereitet sein. Selbst der Schutz der IT-Infrastruktur als "Abhängigkeit" für eine Bundestagswahl, schafft nur wenig vertrauen, denn das ist eine Aufgabe der auch das Wahlsystem immer unterlegen ist. Wer sich mit der Thematik nur dann befasst, wenn eine Wahl ansteht, muss sich durchaus hinterfragen, ob hier nicht grundlegende Prozesse überarbeitet werden müssen.
Ein Pressesprecher der Bundeswahlleiterin: "Es ist die Aufgabe der Bundeswahlleiterin, die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung bundesweiter Wahlen, also Bundestags- und Europawahlen, sicherzustellen und hier auch auf Risiken hinzuweisen. Frau Brand hat das in dem Schreiben getan und erklärt, dass die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl essentiell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie ist und es deshalb erforderlich ist, den vom Grundgesetz vorgegebenen Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können."
Ob der Wunsch nach einer Vertrauensfrage schon am nächsten Mittwoch bei der Regierungserklärung des Bundeskanzlers in Erfüllung geht, ist eher fragwürdig, denn die entsprechenden Pressesprecher der Bundesregierung, hatten dieses bereits verneint. Zumindest hat der Bundeskanzler Bedingungen genannt, unter denen ein möglicher vorgezogener Termin verhandelbar ist. Bedingungen die eine gewissen "Einigkeit" voraussetzen, hinsichtlich einiger noch anstehenden Gesetzesvorhaben, die nur mit Unterstützung der Oppositionen im Bundestag möglich sind.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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