Bundestag will über Gesetzentwurf zur Intensivpflege- und Rehabilitation (IPReG) beraten
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Der Deutsche Bundestag hat zur seiner Beratung, den Gesetzentwurf zur Intensivpflege- und Rehabilitation (IPReG) mit auf die Tagesordnung genommen. Die Debatte wird 30 Minuten dauern. Die Vorlagen sollen im Anschluss zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Ziel des Regierungsentwurfs ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden, teilte die Bundesregierung mit.
In der Vergangenheit hat das Gesetz für sehr viel Kritik gesorgt. Olga Fischer, Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsfragen (ASG) in Nordhessen, findet dazu klare kritische Worte: "Das geplante Gesetz, welches noch im Deutschen Bundestag abgestimmt werden muss, sorgt nach wie vor zurecht für Kritik. Dabei ist es vor allem richtig und auch sogar notwendig, die Qualität in der Intensivpflege zu erhöhen und den Missbrauch zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf dar, der Betroffene in der Tat massiv verunsichert hat. Es müssen daher aus meiner Sicht dringend weitere deutliche Klarstellungen und Nachbesserungen erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass die Prüfungen der häuslichen Versorgung durch den medizinischen Dienst das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen respektieren. Und wenn man den Gesetzesentwurf genauer liest, wird in den Zeilen vage formuliert und das führt ganz gewiss zur Verunsicherung. Das Recht auf Selbstbestimmung darf auf keinen Fall untergraben werden. Fraglich ist vor allem aber auch, ob es überhaupt genug Personal und Plätze gibt, um mehr Intensivpflege-Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu versorgen"
Letzten Freitag (wir berichteten) gab es Kritik vom Bundesrat, der aber in seiner Kritik nicht die Sorgen betroffener mit aufgenommen hat. AbilityWatch schrieb bereits am 26. März: „Leider scheint diese Kritik am jetzigen Gesetzesentwurf nicht bei den Ländervertretern angekommen zu sein. Sie empfehlen zwar dem Bundestag Nachbesserungen, beziehen sich dabei aber insbesondere auf Regelungen zur Finanzierung. Kein Wort verliert die Stellungnahme aber zum unhaltbaren Zustand, dass zukünftig der Medizinische Dienst im Wege der Beurteilung darüber, ob eine dauerhafte Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sichergestellt sei, entscheidet, wo und wie ein Mensch die nötige intensivpflegerische Versorgung erhält.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung