Ex-Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff hält allgemeine Impfpflicht für rechtlich haltbar
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Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hält es für unwahrscheinlich, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht am Bundesverfassungsgericht scheitern würde.
Das sei auch dann nicht der Fall, wenn es sich um Krankheiten handele, die weniger häufig tödlich verlaufen oder weniger häufig gravierende Dauerschäden hinterlassen.
"Im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz derer, die aus besonderen medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind gewisse, im Einzelfall auch durchaus gravierende Beeinträchtigungen durch Impfvorgaben hinzunehmen", schreibt Lübbe-Wolff. Die Juristin betont zudem: "Dem Gesetzgeber kommt, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ein breiter Einschätzungsspielraum zu. Etwas anderes sollte man sich auch nicht wünschen."
Quelle: ots - news aktuell
Autor: Redaktion über ots - news aktuell