Lauterbach: Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll definitiv im März kommen
- Lesezeit: 4 Minuten
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus für Mitte März bekräftigt. "Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sorgen dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im März greift und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Omikron-Welle", sagte er gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag).
In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei ambulanten Pflegediensten soll die Impflicht für das Personal ab dem 16. März gelten. Danach sollen alle Beschäftigten und die jenigen die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. Diese gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. So befürchten teile der Sozialbranche, dass sich die Personalknappheit in Einrichtungen weiter verschärfen könne mit der Einführung, weil dann ungeimpfte Angestellte nicht mehr zum Dienst erscheinen können.
Zudem fordern die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder bei der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus vom Bundesgesundheitsministerium mehr Informationen zur konkreten Umsetzung. Außerdem sprechen sie sich für die eines mehrstufigen Verfahrens zur Überprüfung aus, so dass ungeimpfte Arbeitnehmer/innen nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten.
So fordert die Caritas Altenhilfe, die 72 Senioreneinrichtungen in drei Bundesländern betreibt, die Aussetzung der Impfpflicht für das Pflegepersonal. „Angesichts der relativ milden Verläufe durch die Omikron-Variante und der aktuellen Personalverknappung ist eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nicht mehr vertretbar und muss ausgesetzt werden, bis es eine Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht gibt", sagte eine Sprecherin gegenüber der Welt am Sonntag.
Auch sollen Betroffene von der Impfpflicht "bevorzugt" die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen. Der Impfstoff von Novavax ist ein proteinbasierter Corona-Impfstoff, so sind Impfungen mit solchen Stoffen gegen andere Krankheiten seit langem bekannte und genutzte Methode. Aus diesem Grunde könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die etwa Vorbehalte gegen die neuartigen Technologien der mRNA- und Vektorimpfstoffe haben.
So liege die Impfquote in den meisten Einrichtungen bei etwa 90 Prozent. Jedoch bedeutet dieses, dass jeder zehnte Mitarbeiter ab Mitte März nicht mehr Beschäftigt werden könnte. "Wir haben definitiv keinen zehnprozentigen Personalpuffer, der das noch ausgleichen könnte", sagte die Sprecherin.
Zudem sagte der Städtetagspräsident und Münsteraner Oberbürgermeister, Markus Lewe gegenüber den Funke-Zeitungen, die Städte unterstützten die geplante berufsbezogene Impfpflicht. Jedoch hätten die gesetzlichen Regelungen aber das Potenzial, für Chaos zu sorgen. Zudem hätten Gesundheitsämter nicht die Kapazitäten, die etwa zu erwartenden Verwaltungsverfahren wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfungen zu verfolgen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung