EU fordert Sondergerichtshof zur Ermittlung gegen politische Führer
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In einer angenommenen Entschließung fordert das Europäische Parlament die EU auf, alle erforderlichen Maßnahmen in internationalen Institutionen und Verfahren sowie vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und anderen geeigneten internationalen Gerichten zu ergreifen, um die strafrechtliche Verfolgung des russischen und des belarussischen Regimes wegen Kriegsverbrechen,
Die Entschließung zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen in der Ukraine wurde per Handzeichen angenommen.
Ein internationaler Sondergerichtshof
In dem angenommenen Text wird die EU aufgefordert, die Einrichtung eines internationalen Sondergerichts zur Bestrafung der gegen die Ukraine begangenen Verbrechen der Aggression zu unterstützen. Da der Straftatbestand in diesem Fall nicht in die Zuständigkeit des IStGH fällt, soll der Sondergerichtshof diese Verbrechen untersuchen und die führenden Politiker und militärischen Befehlshaber Russlands und seiner Verbündeten strafrechtlich verfolgen.
Die Abgeordneten fordern außerdem, dass die EU so bald wie möglich alle erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sowie administrative, investigative und logistische Unterstützung für die Einrichtung dieses Gerichtshofs bereitstellt.
Nach Ansicht des Parlaments stellen Gräueltaten wie der wahllose Beschuss von Städten und Dörfern, Zwangsdeportationen, der Einsatz verbotener Munition, Angriffe auf Zivilpersonen, die versuchen, über zuvor vereinbarte humanitäre Korridore zu fliehen, Hinrichtungen und sexuelle Gewalt schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Sie könnten als Kriegsverbrechen eingestuft werden, so die Abgeordneten, die unterstreichen, dass Kriegsverbrechen seitens der Russischen Föderation und ihrer Handlanger in der Ukraine bislang allesamt weder verfolgt noch bestraft wurden.
Rasches Handeln unabdingbar
Die Abgeordneten betonen, dass die EU schnell handeln müsse, da die Gefahr bestehe, dass aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen Beweismittel im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen vernichtet werden.
Sie bekunden ihre uneingeschränkte Unterstützung für die vom Ankläger des IStGH eingeleitete Untersuchung, für die Arbeit der Untersuchungskommission des Amtes der Hohen Kommissarin für Menschenrechte und für die Anstrengungen unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft zur Erhebung und Sicherung von Beweisen für Kriegsverbrechen.
Die Abgeordneten begrüßen die Einrichtung der gemeinsamen Ermittlungsgruppe durch Litauen, Polen und die Ukraine, die von der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) koordiniert wird und an der erstmals die Anklagebehörde des IStGH beteiligt sein wird, und fordern die Mitgliedstaaten auf, sich dieser Gruppe anzuschließen.
Autor: kk / sn