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Nach dem Urteil gegen die Bundeswehr-Offizierin Anastasia Biefang wegen Formulierungen auf einem Dating-Portal wird in der Ampel-Koalition über Konsequenzen nachgedacht.
„Klar ist: Dienstvorschriften dürfen nicht so stark in das Privatleben eingreifen, wie das hier der Fall war“, sagte die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Likes für rechtsextreme Inhalte sollten ein Problem sein. Die Tatsache, dass man eine offene Ehe lebt und auf einem Dating-Portal unterwegs ist, nicht. Das ist die falsche Moralvorstellung aus den 50er Jahren, die wir dachten überwunden zu haben.“ Wie man genau vorgehe, werde noch geprüft.
Auch die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), zeigte sich ungehalten: „Wir leben nicht im Jahr 1955. Privat ist privat und Dienst ist Dienst“, sagte sie dem RND.
Biefang selbst forderte eine Konkretisierung des Soldatengesetzes. „Die Wohlverhaltenspflicht im Soldatengesetz ist so unbestimmt – da kann jeder Vorgesetzte nach seinen Moralmaßstäben urteilen“, sagte sie dem RND. „So ein Gummiparagraph öffnet Tür und Tor für Diskriminierung und Verfolgung. Da muss es eine Klarstellung geben.“ Es passe nicht zusammen, dass die Bundeswehr sich ihre Offenheit zugute halte, dann aber mit antiquierten Moralvorstellungen agiere.
Verständnis für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Disziplinarstrafe der Bundeswehr zeigte dagegen der CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte: „Es spricht nichts dagegen, als Soldat auf Dating-Portalen unterwegs zu sein. Aber eine gewisse Zurückhaltung in diesem verantwortungsvollen Beruf ist angemessen“, sagte er dem RND. „Es kommt schon darauf an, wie man sich präsentiert.“
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