Was ändert sich zum 1. Oktober: Mindestlohn, Gaspreisbremse, Corona-Regeln, Impfstatus
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Ab dem 1 Oktober 2022 ändern sich wieder einige Gesetze.
Bundesweite neue Corona-Regeln
Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Es gelten ab dann bundesweit FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Zudem gilt auch in Fernzügen eine FFP2-Maskenpflicht. Hingegen können Kinder eine Medizinische-Maske tragen. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht. Dabei einhält das neue Gesetz mehrere Neuregelungen insbesondere den Corona-Schutz von vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Aus diesem Grunde muss in Pflegeheimen und Kliniken vor dem Zutritt ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
Außerdem können die Länder eine Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr in Zügen und Bussen sowie in Innenräumen etwa in Geschäften und Restaurants vorschreiben. Jedoch müssen die Länder diese Maßnahmen nicht umsetzen.
Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.
Gaspreisbremse
Die Bundesregierung hat sich auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Dieses kündigten nach einer Pressekonferenz der Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Bundesfinanzminister Christian Lindner mit. Nach heftiger Kritik wurde sich für die Gasumlage auf eine Alternative geeinigt. Es soll die Gasumlage zum Oktober nicht kommen, um die Bürgerinnen und Bürger nicht noch mehr zu belasten. Die Bundesregierung hatte aufgrund der steigenden Gaspreise eine Gasumlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde beschlossen ab Oktober um die Gasverbraucher und Importeure zu schützen. Stattdessen soll eine Gaspreisbremse kommen. Jetzt geht's ans Eingemachte. Ein 200 Milliarden schwerer „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds“, mit Krediten finanziert, soll Entlastung schaffen. Aus diesem „Fonds“ speisen sich dann unter anderem die Strompreisbremse und die jetzt verkündete Gaspreisbremse, sagte Scholz. Dabei sei noch unklar wie Gaspreisbremse aussehe. So solle eine eingesetzte Expertenkommission zum Umgang mit den hohen Energiekosten zeitnah einen Vorschlag für eine Gaspreisbremse machen, erklärte Habeck. Es werden dann der Vorschlag beraten und umgesetzt. Es müsse dennoch darauf geachtet werden, dass der Gasverbrauch weiterhin zurückgehe, sagte Habeck. „Die Notwendigkeit, Energie einzusparen, bleibt unverändert bestehen.“ Mehr dazu hier: Bundesregierung einigt sich auf Gaspreisbremse
Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt
Aufgrund der steigenden Energiepreise soll zum Ausgleich der Energiekosten die Umsatzsteuer auf Gas gesenkt werden. Die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas soll zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden. Dabei gilt diese für alle Lieferung über das Erdgasnetz, jedoch nicht für Gaskartuschen oder ähnliches. Der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 gelten dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird.
Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Die Bundesregierung will zum 1. Oktober 2022 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den geltenden Mindestlohn einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen. Der Mindestlohn liegt zurzeit bei 10,45 Euro brutto je Stunde.
Auch Mini- und Midijob-Grenze steigen
Dabei wirkt sich die Anhebung des Mindestlohns auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus - die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Dabei soll sie mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden. Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“.
Hierzu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung will damit eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.
Impfschutz
Ab Oktober reichen zwei Corona-Impfungen nicht mehr aus um als vollständig geimpft zu gelten. Den Status haben dann nur noch Personen, die dreifach gegen das Corona-Virus geimpft sind. Zudem liegt ein Vollständiger Impfschutz vor, wenn man zweifach geimpft ist und eins der folgenden Kriterien erfüllt:
einen Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
eine mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).
Verpflichtender Heizungscheck
Ab Oktober sind Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen zukünftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde.