Wohngeld 2023 - Kreis der Berechtigten erweitert und so viel bekommen berechtigte
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Es war lange angekündigt, die Erhöhung des Wohngeldes, aber auch die Erweiterung der Wohngeldberechtigten. Das neue Wohngeld Plus ist durch den Bundesrat verabschiedet und es folgt jetzt nur noch der formale Akt, die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten mit der dann folgenden Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger.
Viel interessanter wird dabei, wer am Ende von dem Wohngeld profitieren wird. Sicherlich nicht jeder Haushalt. Zumindest zeigt der Wohngeldrechner2023Vorläufiger Wohngeldrechner 2023 vom Bundesministerium der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht wurde, schon einige Unterschiede. Allerdings zeigt der vom Ministerium veröffentlichte Wohngeldrechner 2023 ein Manko auf, denn Menschen mit Behinderungen werden in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Dabei macht es einen Unterschied, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht, wie unser Rechenbeispiel verdeutlichen soll.
Ein Rentner in einem Einpersonenhaushalt mit 800 Euro Rente, würde im Jahr 2022, bei einer Kaltmiete von 450 Euro in Berlin, etwa 263 Euro erhalten. Im Jahr 2023 wären es dann schon 392 Euro Wohngeld. Liegt noch eine Schwerbehinderung vor, werden daraus im Jahr 2023, 456 Euro Wohngeld.
Allerdings ist das mit der Schwerbehinderung so eine Sache. Der Gesetzgeber berücksichtigt diese im Wohngeldanspruch nur bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent oder wenn eine Behinderung von weniger als einhundert Prozent vorliegt und bei Pflegebedürftigkeit (SGB X) und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege.
Doch was ist mit Menschen, die über ein höheres Einkommen verfügen. Unser Beispielrentner bekommt nicht 800 Euro, sondern 1500 Euro. 2022 hätte dieser Beispielrentner kein Wohngeld erhalten. Im Jahr 2023 werden es dann 130 Euro Wohngeld sein. Allerdings ist bei 1800 Euro Einkommen mit dem Wohngeld im Jahr 2023 dann doch die Einkommensgrenze erreicht, außer die Person ist schwerbehindert nach den oben erwähnten Voraussetzungen.
Große Euphorie löst das Wohngeld Plus nicht aus, auch wenn es zumindest eine geringe Entlastung darstellt, so ist Wohngeld Plus, genauso wie das jetzige Wohngeld nur für die Personen interessant, die nicht in der Grundsicherung sind, da Grundsicherungsempfängerinnen und Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld besitzen.
Für Menschen in der Grundsicherung bleibt als einzige Entlastung die Strompreisbremse, da Heizkosten in der Regel übernommen werden. Allerdings ist die Strompreisbremse vermutlich nicht das, was Menschen in der Grundsicherung wirklich helfen wird. Die Strompreisbremse sieht vor, dass 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs bei 40 Cent gedeckelt wird und alles darüber Liegende dann mit dem vollen Strompreis berechnet werden soll. In der Folge bedeutet das für viele Haushalte schon jetzt eine Verdoppelung im Strompreis und wer alle Einsparpotentiale voll ausgenutzt hat, der hat wenig Potential um weiterhin Stromkosten einzusparen.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung