Wohngelderhöhung für 2021 durch Klimaschutz
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Mit dem Klimaschutzprogramm wird es erstmals Auswirkungen auf das Wohngeld geben. Ab 2021 wird der Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) durchgeführt. Somit werden Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute beschlossen.
Hintergrund ist das Klimaschutzprogramm 2030. Ein wesentlicher Teil des Programms ist der neue CO2-Preis fürs Heizen mit Öl und Erdgas und fürs Fahren mit Benzin und Diesel. Dieser soll ab 2021 eingeführt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, erhalten zugleich die Haushalte mit niedrigem Einkommen mehr Wohngeld. Das Klimaschutzprogramm soll sozial ausgewogen sein und niemanden überfordern. Daher wird die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben, teilte die Bundesregierung heute mit. Die Entlastung durch das Wohngeld beträgt ab 2021 rund 100,5 bis 103,5 Millionen Euro jährlich. Mit ihrem Gesetzentwurf führt die Bundesregierung eine pauschale CO2-Komponente beim Wohngeld ein - gestaffelt nach Haushaltsgröße. Sie wird als Zuschlag zur Miete gezahlt. Bei einem Einpersonenhaushalt ist mit durchschnittlich 15 Euro zu rechnen. Für jedes weitere Familienmitglied kommen etwa 3,60 Euro hinzu. Mit diesem Vorhaben werden rund 665.000 Tausend Haushalte entlastet.
In den nächsten Monaten, wird es die entsprechenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat geben. Im Bundesrat ist das Gesetz zustimmungspflichtig, da die zusätzlichen Wohngeldausgaben von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert werden.
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