VDK nimmt Stellung zur Grundrente und Erwerbsminderung
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Die von der Koalition vereinbarte Grundrente hat nicht nur für Zustimmung, sondern auch für Kritik gesorgt. Der VDK hat sich gegenüber EU-Schwerbehinderung zu dem Thema wie folgt geäußert:
viele erwerbsgeminderte Menschen erreichen nicht die 35 Jahre Beitragszeit als Voraussetzung für die Grundrente. Deshalb hat der VdK immer gefordert, dass eine Gleitzone eingeführt werden muss. Zudem müssen Zeiten der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden, da die Menschen in dieser Zeit krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Nun sollen laut Koalitionsbeschluss auch die von der Grundrente anteilig profitieren, die zwischen 30 und 35 Beitragsjahre vorweisen können. Dies ist auch Sicht des VdK richtig und wichtig. Bei der Berücksichtigung von Zeiten der Erwerbsminderungsrente muss noch nachgebessert werden.
Viele Erwerbsminderungsrente sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Neben der Grundrente ist nun geplant, dass ein Freibetrag von bis zu 212 Euro für das Einkommen aus der gesetzlichen Rente für die Rentnerinnen und Rentner eingeführt wird, die 35 Beitragsjahre geleistet haben und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen.
Der VdK hat sich seit je her dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Rente nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet werden darf und dass der bestehende Freibetrag für die betriebliche und private Altersvorsorge auch für die gesetzliche Rentenversicherung gilt. Es ist für den VdK nicht nachvollziehbar, dass nur ein Teil der Grundsicherungsbezieher von dem Freibetrag profitieren soll. Gerade Erwerbsminderungsrente erreichen die 35 Beitragsjahre als Voraussetzung nicht. Der Verband setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Freibetrag für die gesetzliche Rente für alle Grundsicherungsbezieher gilt.
Auf der Internetseite https://www.rentefüralle.de/ setzt sich der VDK sich unter dem Hash-Tag #RENTEFÜRALLE für eine Rente für alle ein. Eines der Forderungen vom VDK sind:
Nicht jeder schafft es, bis zum Rentenalter zu arbeiten. Wer vorher seinen Beruf aufgeben muss, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht, rutscht in vielen Fällen unter das Existenzminimum und muss von Grundsicherung leben. Viele dieser Menschen beantragen eine Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt durchschnittlich gerade einmal rund 790 Euro.
Aktuell wird kein Unterschied gemacht, ob jemand freiwillig oder krankheitsbedingt früher in Rente geht. Die Abschläge sind in beiden Fällen gleich hoch. Deshalb müssen die ungerechten Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent weg!
Die Zahl der Erwerbsminderungsrentner liegt aktuell bei über 1,8 Millionen. Damit zukünftig weniger Menschen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, fordert der VdK bessere Arbeitsbedingungen und mehr Rehabilitation.
Autor: Redaktion / © EU-Schwerbehinderung