Inklusive Bildung jetzt - Deutschland scheitert bei Inklusion in Bildungseinrichtungen
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Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist Deutschland Verpflichtungen eingegangen, die eigentlich über den Artikel 3 des Grundgesetzes, schon lange Bestand haben. Doch auch hier zeigt sich, dass Geschriebenes nicht immer der Realität entspricht.
Wie differenziert die Realitäten mit Geschriebenem sind, das zeigte der UN-Staatenbericht aus dem Jahr 2023, in dem Deutschland einer Prüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen wurde.
Gerade im Bildungsbereich, zeigt Deutschland wie Inklusion und Teilhabe oft nicht so gelingt, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt.
Nach der UN-BRK sollte das heute noch oft gewählte oder verlangte Modell der Förderschulen nicht mehr möglich sein, denn laut der UN-BRK sollten auch Kinder mit Einschränkungen in regulären Schulen integriert werden, um Sonderwelten zu vermeiden.
Die oft geäußerte Kritik, dass Kinder mit Einschränkungen andere Kinder am Lernen hindern könnten, ist nicht nachvollziehbar, wenn entsprechende Lernkonzepte umgesetzt werden. So wäre es beispielsweise möglich, die Lehrkräfte aus den Förderschulen in den allgemeinbildenden Schulen zu integrieren und für Kinder mit besonderen Förderbedarf, gesonderte Lerngruppen einzurichten. Der Vorteil ist dabei beidseitig, denn Kinder können gegenseitig voneinander lernen und erleben das jede Form der Einschränkung ein Teil der Gesellschaft ist.
Bildung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegen laut Grundgesetz in kommunaler Verantwortung. Ein Grund, warum es in Deutschland nicht gelingt, einheitliche Bildungsniveaus zu erreichen und Inklusion beispielsweise nach dem Modell in Hamburg auch bundesweit umzusetzen.
Die Folge ist das, was wir erleben. Während einige Bundesländer regelrecht freudig davon berichten, wenn wieder eine neue Förderschule eröffnet hat, sind es andere Bundesländer oder Stadtstaaten, die lieber freudig davon berichten, wenn wieder eine Inklusions-Schule geschaffen wurde und damit das Ziel alle Schulen inklusiv zu machen, wieder näher gekommen wird.
Als Folge des schlechten Abschneidens bei der UN-Staatenprüfung , fand am 27.02.2024 in Berlin eine Veranstaltung statt, bei der es um die daraus resultierenden Folgen zum Staatenbericht der UN ging. Organisiert wurde die Veranstaltung durch das Institut für Menschenrechte und den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.
Am Rande der Veranstaltung machte eine Elterninitiative auf die Problematik der inklusiven Bildung aufmerksam. (siehe Filmbeitrag) Sie erregte bereits früh morgens vor dem Bundeskanzleramt Aufmerksamkeit und dann nachmittags vor dem Berliner Congress Centrum (BCC). Dabei wurde der Protest von allen Beteiligten positiv aufgenommen, lediglich die Polizei von Berlin bestand darauf, den Protest am angemeldeten Ort vor dem BCC stattfinden zu lassen und ließ eine Verlegung vor den Eingangsbereich des BCC nicht zu.
„Die Staatenprüfung hat gezeigt dass der UN-Ausschluss überhaupt nicht zufrieden ist mit der Umsetzung der inklusiven Bildung in Deutschland und das sind wir als Monitoring Stelle tatsächlich auch nicht“, betonte Frau Dr. Schlegel vom Institut für Menschenrechte.
„Der Bund muss endlich die Länder bei der inklusiven Bildung in die Pflicht nehmen, denn sonst gibt es nur eine einzige Interpretation: Ihr wollt es nicht !“, heißt es von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die für „Inklusive Bildung jetzt“ protestieren.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung