SoVD Berlin Brandenburg: Inklusionstaxi für inklusives Mobilitätskonzept
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Mit der Einführung von Inklusionstaxen will der SoVD Landesbezirk Berlin Brandenburg einen eigenen Beitrag zu einem inklusiven Mobilitätskonzept leisten. Der barrierefreie Zugang zu und mit allen erforderlichen Verkehrsmitteln ist wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe. Davon dürfen Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden.
Inklusive Mobilität ist nur dann gegeben, wenn zusätzlich zum barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln bei Bedarf ein barrierefreies Taxi zur Verfügung steht. Der Sonderfahrdienst der gesetzlichen Krankenversicherung muss rechtzeitig vorher bestellt werden, kann also nicht spontan in Anspruch genommen werden.
Der SoVD hat für Berlin durchsetzen können, dass für diese Legislaturperiode ein Budget von insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird. Damit kann die Umrüstung von 250 Taxen mit maximal 15000 Euro pro Taxi gefördert werden. Förderungsfähig bei der Inanspruchnahme eines derartigen Inklusionstaxis sind etwa 32000 Menschen mit Schwerbehinderungen. Es kommt jetzt darauf an, dass die Taxiunternehmen dies auch nutzen.
Darüber hinaus hat der SoVD bereits Initiativen zu Bekanntmachung und Einführung von Inklusionstaxen in Brandenburg vorgenommen. Auch hier können derzeit etwa 33 000 Menschen mit Schwerbehinderungen finanziell bei der Inanspruchnahme derartiger Inklusionstaxen gefördert werden. Die Landesregierung von Brandenburg ist aufgefordert, die notwendige Unterstützung insbesondere auch bei der finanziellen Förderung für die Umrüstung der Taxen zu gewähren.
Dringend erforderlich sind gesetzliche Initiativen, insbesondere Verpflichtung für Länder und Kommunen, bei der Vergabe von Taxikonzessionen eine Quote für barrierefreie Taxen vorzusehen. Der SoVD fordert die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg auf, dazu Bundesratsinitiativen zu ergreifen. Dafür setzt sich der SoVD auch mit eigenen Vorschlägen zur Ergänzung des Personenförderungsgesetzes auf Bundesebene ein, wobei den Bundesländern die notwendigen Spielräume zu eigenen landesspezifischen Regelungen für die Förderung von Inklusionstaxen gegeben werden.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung