Kretschmer: Länder müssen Mehrkosten bei Bundesgesetzen vom Bund einklagen können
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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat einen neuen Einklage-Mechanismus für die Länder gefordert, damit sie sich unvorhergesehene Mehrkosten bei Bundesgesetzen wieder vom Bund zurückholen können. „Wir brauchen einen Mechanismus, bei dem sich die Länder bei Kostensteigerungen von Bundesgesetzen das Geld beim Bund wieder einklagen können“, sagte der CDU-Politiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ein Beispiel: Wenn in einem Gesetz steht, dass auf die Länder eine Kostenbelastung von 500 Millionen Euro pro Jahr zukommt und sich aber später herausstellt, dass es doch fünf Milliarden sind, müssen die Länder eine Nachfinanzierung beim Bund einklagen können.“
Kretschmer stellte seine Zustimmung zu dem im Ampel-Wirtschaftspaket enthaltenen Ausgleich der kalten Progression und dem Steuerrabatt für ausländische Fachkräfte infrage. Weitreichende Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden bei den Gemeinschaftssteuern seien „nicht verkraftbar“, sagte Kretschmer. Der Ministerpräsident sprach von einem „Dilemma“ und führte fort: „Steuerliche Entlastung von Bürgern und Unternehmen, um die Konjunktur anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Es muss jedoch viel weiter gehen, um Arbeits- und Investitionsanreize zu erhöhen.“