Anhörung zum Wohnungseigentumsgesetz
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Die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist heute Mittwoch, den 27 Mai 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Dazu liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung der Elektromobilität und zur grundlegenden Reformierung des Wohneigentumsgesetzes“ Drucksache: 19/18791, 19/19369 und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ Drucksache: 19/18955 vor.
Ziel des Entwurfes ist es, Hausverwaltungen die durch die Eigentümergemeinschaft eingesetzt wurden, einen abschließenden Aufgaben- und Befugniskatalog an die Hand zu geben, insofern die Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung nicht mit besonderen Befugnissen ausgestattet hat. Ist der Hausverwalter nicht gleichzeitig Eigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft, sollen seine Befugnisse durch einen Sachkundenachweis des Verwalters abhängig gemacht werden.
Für Beschlüsse der Eigentümerversammlung im Umlaufverfahren will die FDP auf das Erfordernis der Einstimmigkeit verzichten und stattdessen eine qualifizierte Mehrheit verlangen, bei der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugleich die Mehrheit der Miteigentumsanteile repräsentieren müsse. Für die Stimmabgabe solle die Textform ausreichen. Für die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung sieht der Antrag die gleiche qualifizierte Mehrheit vor. Auch solle den Eigentümern ermöglicht werden, über die verbindliche Nutzung einer digitalen Plattform für die jeweilige Wohnungseingetümergemeinschaft zu entscheiden, mit der Folge, dass im Beschlussfall sämtliche die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Dokumente in digitaler oder digitalisierter Form in das Intranet eingepflegt werden müssen. Anträge für die Eigentümerversammlung sollen nur noch über das Intranet eingebracht werden können. Allen Miteigentümern will die Fraktion ungehinderten Zugriff auf die Plattform gewähren.
Die Bundesregierung will das Wohnungseigentumsgesetz ändern. Das erklärte Ziel lautet unter anderem: Mehr barrierefreier Wohnraum in Deutschland. Dazu wird in dem Gesetzentwurf das Recht für Wohnungseigentümern gestärkt, die ihre Wohnung barrierefrei aus- oder umbauen wollen.
Der Sozialverband VdK begrüßt das Gesetz. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte:
„Die neuen Regeln decken sich mit unseren langjährigen Forderungen: Endlich gewinnen wir mehr barrierefreien Wohnraum, der dringend benötigt wird. Immer wieder haben uns Hilferufe von älteren Wohnungseigentümern erreicht, die eine breitere Haustür oder den Einbau eines Treppenlifts gegenüber der Eigentümerversammlung nicht durchsetzen konnten. Diese Menschen fühlten sich schikaniert und diskriminiert. Denn sie wurden dazu gedrängt, die eigene Wohnung zu verkaufen oder den Weg über eine Klage vor dem Gericht anzustrengen.“
Ganz wichtig ist: Ein Rückbaupflicht der barrierereduzierenden Maßnahmen besteht nicht. Im Sinne des Gesetzentwurfs gelten diese Maßnahmen als sinnvoll und nachhaltig und werden als Zuwachs von Barrierefreiheit gewertet.
Problem: Mieterinnen und Mieter sind ungeschützt
Mieterinnen und Mieter mit Behinderung bleiben jedoch weiterhin in einer schwachen Position, kritisiert VdK-Präsidentin Bentele. Wenn Umbauten in der gemieteten Wohnung auf eigene Kosten vorgenommen werden, muss in vielen Fällen schon bei Vertragsabschluss eine zusätzliche Kaution hinterlegt oder beim Auszug für viel Geld die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden:
"Wenn die Regierung es ernst meint, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen, dann gehören auch die Vermieter in die Pflicht. Mieterinnen und Mieter, die selbst Barrieren in einer Wohnung beseitigt und diese damit aufgewertet haben, dürfen dafür nicht bestraft werden. Zumal damit am Ende wieder eine Wohnung mit Barrieren entsteht. Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit, wenn sie solche Umbauten durchführen.“
Soziale Plattform Wohnen
Der Sozialverband VdK hat sich mit anderen Sozial-, Fach- und Wohlfahrtsverbänden zur „Sozialen Plattform Wohnen“ zusammengeschlossen. Das Bündnis fordert unter anderem eine Mindestquote von rund einem Drittel an barrierefreiem bzw. barrierereduziertem Wohnraum. In Deutschland fehlen fast 2,5 Millionen solche Wohnungen. Durch die demografische Entwicklung steigt der Bedarf bis zum Jahr 2030 auf 2,9 Millionen Wohnungen.
Der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke haben sich in einer Pressemitteilung am 6 Mai 2020 dazu ebenfalls geäußert:
Jan-Marco Luczak: "Für uns als Union ist es wichtig, die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften zu stärken. Gleichzeitig wollen wir die Eigentümerrechte schützen. Das in die Jahre gekommene Wohnungseigentumsrecht bietet dafür nicht mehr den richtigen Rechtsrahmen. Es muss reformiert und auf Zukunft getrimmt werden. In Zukunft sollen Beschlüsse leichter gefasst werden können, wenn etwa Häuser einbruchssicher gemacht, altersgerecht umgestaltet oder die Möglichkeit geschaffen werden soll, Infrastruktur für Elektroautos zu installieren. Auch Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen der Wohnanlage sollen vereinfacht werden, zum Beispiel wenn es um Maßnahmen zur nachhaltigen Kosteneinsparung oder darum geht, die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Wir wollen den Eigentümern so einen größeren Anreiz geben, mehr in Modernisierungen und insbesondere klimaschützende Maßnahmen zu investieren. Die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird klar konzipiert, so schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Viele Millionen Menschen sind von diesem Gesetz adressiert, deswegen werden wir alle Regelungen im parlamentarischen Verfahren sehr genau diskutieren."
Sebastian Steineke: "Ein in der bisherigen Diskussion sehr umstrittener Punkt ist die Frage der Verwalterstellung. Hierzu wurden uns von einigen einzelnen Eigentümern starke Bedenken geäußert. Wir werden uns diesen Punkt noch einmal ansehen. Fakt ist aber auch: Wir brauchen klare Regeln und klare Strukturen. Der Verwalter muss schneller und effizienter arbeiten können. Auf der anderen Seite müssen Eigentümer umfassende Kontroll- und Informationsrechte haben. Es ist kein Geheimnis, dass wir die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter als Qualitätssiegel vor dem Hintergrund der finanziellen, rechtlichen und auch existenziellen Tragweite der Arbeit der Verwalter für die Eigentümer fordern. Der Qualitätsnachweis wird auch zur Minimierung von Rechtsstreitigkeiten führen, da Verwalter sich das Wissen verpflichtend aneignen.
Ein weiterer wesentlicher Diskussionspunkt ist eine mögliche Stärkung des Beirats. Bislang hat der Beirat lediglich eine beratende Funktion. Um den Beirat aufzuwerten, müssen unter anderem seine Kontrollrechte gegenüber der Verwaltung erweitert werden. Um eine größtmögliche Transparenz herzustellen, sollten zudem die Informationspflichten des Verwalters generell deutlich ausgeweitet werden."
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher und Michael Groß, zuständiger Berichterstatter von der SPD haben sich heute in einer Pressemitteilung geäußert:
„Wer selbst in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft lebt, weiß, wieviel Streit mitunter in der Nachbarschaft über Verwaltungsfragen oder geplante Baumaßnahmen entstehen kann. Nicht selten werden Vorhaben von einzelnen Parteien über Jahre blockiert oder vom Verwalter verschleppt. Dies führt zu entsprechenden Verzögerungen und zu Unfrieden in der Gemeinschaft. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz reduzieren wir das Konfliktpotenzial in WEGen und statten Eigentümer mit mehr Rechten aus. So ist es dringend nötig, dass der Einbau von Ladestationen, barrierefreien Wohnungszugängen oder Einbruchsschutz nicht mehr von einzelnen Eigentümern blockiert werden kann, wenn sie der begünstigte Eigentümer selbst bezahlt.
Die Hausverwaltung muss wegen ihrer schon heute wichtigen Rolle kompetent und qualifiziert sein. Wir fordern deshalb die Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für jede Hausverwaltung. Wir erwarten, dass dieser Sachkundenachweis kein Feigenblatt wird, sondern einer hohen Qualität nachkommt. Die Union blockiert leider die Einführung eines solchen Sachkundenachweises durch ihren für die Gewerbeordnung zuständigen Wirtschaftsminister Altmaier. Diese Blockade ist ärgerlich, weil selbst die Hausverwalter einen solchen Qualitätsnachweis wollen.
Die Kritik, dass die Befugnisse der Hausverwalter zu weit gefasst seien, werden wir im parlamentarischen Verfahren intensiv prüfen. Auch werden wir genau darauf achten, dass die Kosten von Luxusmodernisierungen nicht auf Eigentümer umgelegt werden können, die diese Maßnahmen gar nicht wollen. Wir wollen eine WEG-Reform für die Wohnungseigentümer, nicht gegen sie.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung