vdek und Grüne zu Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
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„Mit dem geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) setzt die Politik die Reform des Finanzausgleichs der Krankenkassen, Morbi-RSA, konsequent fort. Damit werden weitere offene Baustellen beim Morbi-RSA geschlossen, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag. Das Sammelgesetz enthalte sinnvolle RSA-Anpassungen zu Zuweisungen für Kinderkrankengeld und für Auslandsversicherte. Damit setze sich die Politik weiter dafür ein, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen zu schaffen. „Wichtig“, so Elsner, sei allerdings ein zeitliches Vorziehen dieser beiden Regelungen.
Ist-Kosten-Ausgleich für das Kinderkrankengeld schon für das Ausgleichsjahr 2021!
Dies gilt zum einen für das Kinderkrankengeld, bei dem der neue Ausgleichsmechanismus – Berücksichtigung der tatsächlichen Ist-Kosten der Krankenkassen - schon ab dem Ausgleichsjahr 2021 statt erst 2023 gelten sollte. Dann könnte den Krankenkassen auch die - infolge der Corona-Pandemie beschlossene - Ausweitung des Kinderkrankengelds nach ihrer jeweiligen Betroffenheit über den Morbi-RSA zugeordnet werden. Ein Ist-Kosten-Ausgleich beim Kinderkrankengeld sei insgesamt sachgerecht, da Krankenkassen nicht durch Steuerungsaktivitäten Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen können.
Regelungen zu den Auslandsversicherten bereits im Ausgleichsjahr 2022 umsetzen
Ein Vorziehen der Reform sollte zum anderen für die RSA- Regelungen für im Ausland lebende Versicherte erfolgen. Laut Kabinettsbeschluss sollen ab 2023 die landesspezifischen Kosten ermittelt werden. Auch hier ist eine zeitnahe Umsetzung – technisch möglich ab 2022 - angezeigt. Insgesamt ermögliche die landesbezogene Betrachtung eine zielgenauere Berücksichtigung der angefallenen Kosten, so Elsner. Hintergrund dieser Regelung ist, dass es derzeit aufgrund unterschiedlicher Kostenniveaus in den einzelnen Staaten für die gleiche Behandlung von im Ausland lebenden Versicherten zu unterschiedlichen Leistungsausgaben bei den Krankenkassen kommt. Diese Kostendifferenzen werden bisher im Morbi-RSA nicht adäquat berücksichtigt.
Zur öffentlichen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) im Gesundheitsausschuss am Montag erklärte Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Das Bemühen um mehr Qualität in der Versorgung ist richtig, aber die Bundesregierung bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Wesentliche Mängel bestehen weiter. So wurde die Chance verpasst, endlich für alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Assistenzleistungen im Krankenhaus zu schaffen.
Obwohl im GVWG viel von Qualität und Transparenz die Rede ist, fehlen Vorschläge zur Transparenz der Krankenkassen zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Dabei veröffentlichen einige Kassen längst, wie hoch die Zahl der Bewilligungen, der Ablehnungen und der Widersprüche bis hin zu Sozialgerichtsverfahren ist. Das sollte Pflicht für alle Kassen sein.
Völlig daneben ist das geplante Ersteinschätzungsverfahren. Fehleinschätzungen mit schlimmen Folgen für die Patientinnen und Patienten sind programmiert. Wir brauchen endlich eine Reform der Notfallversorgung, die Patientinnen und Patienten einen verständlichen Behandlungspfad aufzeigt. Dazu gehört eine einheitliche Notrufnummer und Leitstelle, die rund um die Uhr Beratung anbietet und die Betroffenen weiter vermittelt. Dazu gehören zentrale Standorte von Notfallpraxen an Kliniken mit einem gemeinsamen Tresen.
Die Einführung regulärer Studiengänge in den Therapieberufen bis in die übernächste Wahlperiode unter dem Stichwort Gesundheitsversorgungweiterentwicklung laufenzulassen, ist reiner Hohn. Für die Versorgung ist das schlecht. In der alternden Gesellschaft brauchen wir mehr akademisch ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten. Damit junge Menschen, die vor der Berufswahl stehen, jetzt nicht zunehmend aus Frust über die ungewissen Aussichten den Therapieberufen den Rücken kehren, fordern wir einen verbindlichen Umsetzungsfahrplan mit einem festen Startdatum für die Studiengänge.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung