Barrierefreiheit im ÖPNV ist laut Regierung Ländersache
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Die Bundesregierung kann keine Auskunft darüber geben, ob das Ziel der „bundesweiten Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Jahr 2022 erreicht werden kann. In ihrer Antwort (19/32357) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32027) verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/7815).
In der Drucksache 19/32357 heißt es:
Gesellschaftliche Teilhabe beinhaltet eine uneingeschränkte und selbstständige Mobilität von Menschen mit Behinderungen sowie von älteren oder mobilitätseingeschränkten Menschen. Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Fernverkehr kommt hier eine zentrale und sozialpolitische Bedeutung zu. In Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgeschrieben, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung sicherzustellen.
Er verpflichtet die Vertragsstaaten mit Blick darauf zu wirksamen Maßnahmen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen. Nach geltender Rechtslage gemäß § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PersBefG) ist demnach die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 gesetzlich festgeschrieben.
Davon ist Deutschland nach Ansicht der Fragesteller in der praktischen Umsetzung weit entfernt. Die Gründe für die Zielverfehlung entziehen sich der Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7815).
Neben der nach Ansicht der Fragestellenden fehlenden Umsetzung kommen neue Mobilitätsbedürfnisse und neue Mobilitätsangebote in der Gesellschaft hinzu. Unser Ziel muss es ein, dass auch die neuen Angebote den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Hierbei darf es aus Sicht der Fragesteller nicht zu Verschlechterungen kommen, indem die Maßstäbe an Barrierefreiheit uneinheitlich oder verwässert angewandt werden.
Weiter teilen die Parlamentsnachrichten mit:
Danach obliegt die Umsetzung des Ziels, vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen, den Ländern. Eine Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bund bestehe nicht. Daher lägen der Bundesregierung „keine eigenen Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung vor“.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag