Ärzte dürfen Behandlungen nicht von 3G abhängig machen
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Die 3G-Regel machen immer wieder Arztpraxen zur Voraussetzung für eine medizinische Behandlungen, dies ist laut dem Bundesgesundheitsministerium nicht rechtens. Es seien die Vertragsärzte verpflichtet, Patienten zu behandeln, sagte ein Sprecher der "Welt". Zuvor teilte das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz mit, wie die Welt berichtet, es seien "im ambulanten Sektor bereits Beschwerden über Praxen im 3G- bzw. 2G-Betrieb eingereicht".
Aus der Bundesärztekammer heißt es hierzu, in die Beurteilung möglicher Zutrittsregeln sollte etwa mit einfließen, ob es sich bei den in den jeweiligen Praxen zu versorgenden Patienten/innen vornehmlich um besonders schutzbedürftige vulnerable Patientengruppen und auch, ob es sich um den Zugang zu medizinisch notwendige Leistungen handele.
Zudem weißt die Kassenärztliche Bundesvereinigung darauf hin, dass es für einen sicheren Praxisbetrieb auch Alternativen gebe: "Die Praxen dürfen organisatorisch regeln, dass ungeimpfte und ungetestete Patienten beispielsweise während speziell eingerichteter Sprechzeiten behandelt werden", so ein Sprecher. Auch der Wunsch nach Schutz anderer Patienten, des Praxispersonals und der Ärzte selbst sei verständlich und nachvollziehbar. "Ärzte können aber eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen."
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung