Bundestag hat zum Intensivpflege- und Rehabilitation (IPReG) beraten
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Die Bundesregierung hat heute am 27 Mai 2020 den Gesetzentwurf „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (IPREG) (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) im Bundestag in erster Lesung beraten. Drucksache: 19/19368.
In der Vergangenheit hat der Gesetzesentwurf für viel Protest gesorgt. Auch heute fand vor dem Reichstag in Berlin eine Protestaktion des Vereines ALS-mobil e.V. statt. Kern der Kritik sind die mit dem Gesetz eingeschränkten Entscheidungsmöglichkeiten betroffener. Diese befürchten, dass ihnen mit dem Gesetz die freie Entscheidung genommen wird, wo diese in Zukunft gepflegt werden sollen. Viele betroffene Menschen führen derzeitig ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Das Gesetz, so die Befürchtung, kann dazu führen, dass die freie Entscheidung zum selbstbestimmten Leben genommen wird und eine „Zwangseinweisung“ in eine Einrichtung erfolgen kann, in der dann die Intensivpflege durchgeführt wird. Seitens des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, wurde zu dem Vorhaben der Bundesregierung Kritik wiederholt Kritik geübt (wir berichteten)
Im Verlauf der 30-minütigen Debatte debattieren die Abgeordneten auch über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Fachübergreifende Frührehabilitation flächendeckend einrichten – Nahtlose Rehabilitationskette herstellen, Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ Drucksache: 19/19518. Beide Vorlagen sollen im Anschluss zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Die Bundesregierung will mit den neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf. Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden, teilt die Bundesregierung mit. Dabei sollen die Medizinischen Dienste jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.
Zudem soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.
Die außerklinische Intensivpflege dürfen nur Verordnen besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. "Damit eine Unterbringung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sollen Intensivpatienten in stationären Pflegeeinrichtungen weitgehend von Eigenanteilen entlastet werden. Die Krankenkassen können die Kostenübernahme als Satzungsleistung auch für den Fall anbieten, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten bessert und eine außerklinische Intensivpflege nicht mehr nötig ist. Wenn bei Beatmungspatienten eine Entwöhnung von der Beatmung möglich erscheint, soll dies vor der Entlassung aus dem Krankenhaus versucht werden. Dazu werden Anreize gegeben und eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Ohne einen Entwöhnungsversuch drohen Vergütungsabschläge. Nur geprüfte Pflegedienste sollen eine außerklinische Intensivpflege erbringen dürfen. Der Gesetzentwurf sieht auch neue Regelungen für die medizinische Rehabilitation vor. So soll der Zugang dazu erleichtert werden. Wenn Ärzte die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation feststellen, sind die Krankenkassen daran gebunden. Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 Behandlungstage (ambulant) beziehungsweise drei Wochen (stationär) festgelegt. Außerdem wird das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt. So soll der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung zur Reha wählen, halbiert werden. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen wird gestrichen. Um Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen besser bezahlen zu können, wird die Grundlohnsummenbindung für Vergütungsverhandlungen aufgehoben. Auf Bundesebene sollen Rahmenempfehlungen geschlossen werden, um einheitliche Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge zu schaffen."
Zudem soll mit dem Gesetz das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten gestärkt werden: Dabei soll der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssten, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung wählen, halbiert und die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen werden.
Kritik kam auch von Olga Fischer, Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsfragen (ASG) in Nordhessen, die dazu klare kritische Worte findet: "Das geplante Gesetz, welches noch im Deutschen Bundestag abgestimmt werden muss, sorgt nach wie vor zurecht für Kritik. Dabei ist es vor allem richtig und auch sogar notwendig, die Qualität in der Intensivpflege zu erhöhen und den Missbrauch zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf stellt eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf dar, der Betroffene in der Tat massiv verunsichert hat. Es müssen daher aus meiner Sicht dringend weitere deutliche Klarstellungen und Nachbesserungen erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass die Prüfungen der häuslichen Versorgung durch den medizinischen Dienst das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen respektieren. Und wenn man den Gesetzesentwurf genauer liest, wird in den Zeilen vage formuliert und das führt ganz gewiss zur Verunsicherung. Das Recht auf Selbstbestimmung darf auf keinen Fall untergraben werden. Fraglich ist vor allem aber auch, ob es überhaupt genug Personal und Plätze gibt, um mehr Intensivpflege-Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen zu versorgen"
Der Berufsverband privater Anbieter (bpa) hat zum IPREG mitgeteilt: „Dennoch bleibe das Wahlrecht des Versicherten davon abhängig, ob eine Versorgung am gewünschten Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden könne. Wie das bei den wenigen spezialisierten Fachkräften und den bereits vorhandenen Versorgungslücken zweifelsfrei für die Versorgung festgestellt werden solle, bleibe ein Rätsel. Meurer weist darauf hin, dass letztlich unklar bleibe, ob neben beatmeten Patienten auch die Bewohner der sogenannten Reha Phase F dauerhaft entlastet werden.“
Befürwortet wird seitens des bpa ausdrücklich die mit dem Gesetz einhergehende Verpflichtung der Krankenhäuser und Ärzte, zunächst die Reha-Potentiale zu nutzen, bevor die Langzeitbeatmung verordnet wird. Ebenso wird das Ziel der Facharzteinbindung begrüßt.
Kritik übt der bpa weiter an der unnötigen Einführung des eigenständigen Leistungsbereiches mit erheblichen zusätzlichen administrativen Anforderungen. Beispiele sind eine weitere Zulassung mit eigenständigen Verträgen, neuen Rahmenverträgen, umzusetzenden Regelungen des GBA, gesonderten Vergütungsverhandlungen und eine weitere Schiedsstelle.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland hat sich ebenfalls zum IPREG geäußert:
„Wir haben damit das Schlimmste verhindert. Denn die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht auf dem Spiel. Bereits im Vorgänger-Gesetzentwurf – damals hieß er noch RISG – gab es ein Kernproblem, das mit dem zweiten Entwurf nicht gelöst wurde: Menschen, die auf Intensivpflege wie Beatmung angewiesen sind, soll verwehrt werden, selbst darüber entscheiden zu können, ob sie diese Leistung zu Hause oder in einer Einrichtung in Anspruch nehmen. Sie sollen nur noch dann intensivpflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden oder bei ihren Familien erhalten, wenn die Krankenkasse dies nach einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes positiv entscheidet. Patienten wären so abhängig von der Bewertung der Krankenkasse. Sie könnten nicht mehr selbst entscheiden, wo sie leben wollen. Wie wir wissen, haben die Krankenkassen im Rahmen der intensivpflegerischen Versorgung ein hohes fiskalisches Interesse an der kostengünstigeren Versorgung im stationären Bereich. Es darf niemand per Gesetz dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Das wird der VdK nicht zulassen. Deshalb muss der Gesetzentwurf überarbeitet werden. Diesen Prozess werden wir weiter kritisch begleiten.“
Jürgen Dusel, Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, äußerte sich in einem Interview der Deutschen Welle wie folgt: "Ich kann die Sorgen von Verbänden und Einzelpersonen nachvollziehen. Auch mein Arbeitsstab und ich mussten sehr dafür werben, dass wir bestimmte Tatbestände im Gesetz rausbekommen und verändert haben. Zum jetzigen Zeitpunkt glaube ich, dass Verbände und Menschen mit Behinderungen keine Sorge haben müssen, dass es zu einer Verschlechterung kommt, wenn man den reinen Wortlaut des Gesetzes anschaut. Wie es tatsächlich in der Umsetzung wird, bleibt allerdings abzuwarten. Es gibt aus meiner Sicht Punkte, an denen man im parlamentarischen Verfahren feilen muss, aber die wesentlichen Dinge, die uns alarmiert haben im Sommer letzten Jahres sind deutlich verbessert worden."
Die Bundesregierung stellt auf ihrer Webseite die aus ihrer Sicht positiven Aspekte dar. Besonders die Schlagworte "Häusliche Intensivpflege bleibt möglich" oder "Intensivpflege: Stationäre Behandlung wird gestärkt" lösen bei Betroffenen weiterhin Ängste aus.
Im Kontext "Intensivpflege: Stationäre Behandlung wird gestärkt" heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: "Gleichzeitig wird die vollstationäre Pflege bezahlbarer: Denn in entsprechenden Pflegeeinrichtungen zahlen Angehörige momentan einen Eigenanteil von bis zu 3.000 Euro pro Monat. Dieser Eigenanteil soll in Zukunft erheblich gesenkt werden. Um mehr Patientinnen und Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen, setzt das Gesetz für Krankenhäuser neue Anreize: Für die Entwöhnung wird es eine zusätzliche Vergütung geben. Im Gegenzug müssen Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen, falls keine Beatmungsentwöhnung veranlasst wird."
Dr. Thomas Gebhart (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: „Die Leistungen können auch weiterhin zu Hause erbracht werden, solange die Außerklinische Intensivpflege sichergestellt ist. Wir fördern Reha, vor Pflege. Der Zugang und die Verfahren sollen erleichtert werden. Wir stärken die Reha mit Blick auf die Wahl auf die Einrichtung. Es geht mit dem Gesetz um schutzbedürftige Menschen.“
Dr. Axel Gehrke von der AfD: „Das vorliegende Gesetz scheint mir Positiv auf Covid-19 getestet. Am kritischsten sind für mich die Punkte der Intensivbeatmung zu Hause.“
Bärbel Bas von der SPD stellte in ihrer Rede dar: „Wir stärken hier eindeutig ambulant vor Stationär“ Bas sieht es als unstrittig das hier Regeln benötigt werden, da es im Vorfeld Pflegemafias gab.
Pia Zimmermann von den Linken: „Wir haben bis jetzt die dritte Änderung des Gesetzentwurfs vorliegen, vor allem die mutigen Proteste in Berlin heute die betroffenen Menschen haben diesen Entwurf erzwungen.“
„Die ab kassiere in den privaten Beatmung WGs zu beenden auch in der vorliegenden Fassung hat noch Nebenwirkungen, die nicht zu akzeptieren sind. Solche Wohngemeinschaften sind oft nicht ungefährlich da wird oft mit ungelernten Pflegekräften mit privaten Unternehmen oft ein Reibach gemacht.“, so Pia weiter.
Sehr deutliche Kritik kam von Corina Rüffer (Bündnis 90) in ihrer emotionalen Rede: „Corona macht Probleme deutlich die wir vorher nicht gehen haben. Ein selbst bestimmtes Leben zu führen ist das Versprechen der UN-Behindertenkonvention, die ist nun mehr seit 11 Jahren geltendes Recht. Ich muss ihn leider sagen das wir in Deutschland davon leider weit entfernt sind.“ Rüffer verdeutlichte weiter: „Viele Menschen mit Behinderung leben schon seit Monaten in Isolation. Menschen mit Behinderung fürchten in dieser Situation das Sie den Kürzeren ziehen würden. „
Nach der heute abschließenden Lesung im Bundestag, wird der Gesetzesentwurf in den Ausschuss zur Beratung übergeben. In dem Ausschuss wird der Gesetzesentwurf weiter beraten und als Ergebnis wird es eine Ausschussfassung geben, die dann wieder in den Bundestag zur Abstimmung geht. Die heutige Lesung hat deutlich gezeigt, dass es im Bundestag im derzeitigen Status keine Einigung gibt und selbst seitens des Koalitionspartners SPD, noch einige Kritikpunkte gibt.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung