Der Mindestlohn wirkt, aber muss stärker steigen
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Das Lohngefälle zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland nimmt erstmals seit Jahren wieder ab. Dies belegt eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2018. Die Statistiker führen dies auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zurück, der seit Januar 2015 gilt. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte dazu am Montag in Berlin:
„Das sind gute Nachrichten – allen Unkenrufen zum Trotz: Der Mindestlohn wirkt. Jetzt geht es darum, ihn armutsfest zu gestalten und ihn auf 60 Prozent des durchschnittlichen mittleren Einkommens anzuheben. In Deutschland entspricht dies aktuell 12 Euro. Dennoch ist klar, dass der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung sein kann. Wir wollen zuallererst gute Tariflöhne. Dafür ist wichtig, das die Tarifbindung gestärkt wird. Dies ist auch Aufgabe der Politik, die öffentliche Aufträge nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben sollte. Zudem sollte die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.“
So habe sich der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden zwischen 2014 und 2018 leicht verringert. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2014 einen Stopp der sogenannten Lohnspreizung berichtet hatte, zeigen die Ergebnisse der Verdienststrukturhebung 2018 erstmals eine Tendenz zur Lohnangleichung zwischen Gering- und Besserverdienenden: Dabei erzielten 2018 Besserverdienende das 3,27-Fache des Bruttostundenverdiensts von Geringverdienenden, während es 2014 noch das 3,48-Fache gewesen war.
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik von den Grünen teilt zur aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes zum Mindestlohn mit:
Der Mindestlohn wirkt. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes eindeutig. Vor allem im Osten, wo die Tarifbindung niedrig ist, trägt er zu größerer Lohngleichheit bei. Damit ist der gesetzliche Mindestlohn auch ein Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West. Der gesetzliche Mindestlohn ist gerade für Branchen, in denen es keine flächendeckenden Tarifverträge gibt, eine wichtige Ergänzung und Stärkung des Tarifvertragssystems. In Ost und West arbeiten jedoch noch immer zu viele Menschen zu sehr niedrigen Löhnen. Auf diesem aktuellen Niveau schützt der gesetzliche Mindestlohn die Beschäftigten im Niedriglohnbereich nicht genügend vor Armut.
Deshalb muss der Mindestlohn zunächst politisch auf ein armutssicheres Niveau von 12 Euro erhöht werden. Danach sollte der Mindestlohn wieder von der sozialpartnerschaftlich getragenen Mindestlohnkommission angepasst werden. Dazu muss der Gestaltungsspielraum der Mindestlohnkommission aber ganz deutlich gestärkt werden.
Denn sie ist aktuell in ein viel zu enges Korsett geschnürt. Dafür müssen die starre Kopplung an die Tarifentwicklung abgeschafft und der Schutz vor Armut als hartes Kriterium gesetzlich verankert werden. Dann kann der Mindestlohn künftig so erhöht werden, wie es ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten ist.
Auch ökonomisch gesehen käme eine solche Erhöhung jetzt genau zur rechten Zeit. Denn wenn der Mindestlohn deutlich steigt, dann würden Millionen von Menschen jeden einzelnen Euro davon auch ausgeben. Das würde die Nachfrage deutlich stärken und wäre dann auch ein positiver Impuls für die Wirtschaft. Diese Chance sollte genutzt werden.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung