Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll entschärft werden
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Im Bundestag soll am Donnerstag über das Intensivpflegestärkungsgesetz abgestimmt werden. Nach Protesten gestern in Berlin hat es eine Änderung am Entwurf zum Intensivpflegegesetz gegeben. (wir berichteten)
Im Gesetzestext wurde eine besonders umstrittene Passage gestrichen. Bärbel Bas, die Vorsitzende der SPD-Fraktion teilt heute in einem Statement mit:
"Wir haben ein gutes Ergebnis erzielt. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein. Viele Menschen haben sich dafür engagiert, dass Menschen, die zuhause beatmet werden, weiterhin dort leben können. Wir haben hart gekämpft, um dies im IPReG sicherzustellen. Dies ist uns gelungen.
Für mich ist entscheidend, dass Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen gesichert sind. Dieses Ziel haben wir im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Im Gesetz steht jetzt ausdrücklich, dass berechtigten Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist, dass die Krankenkasse einen Sicherstellungsauftrag hat und dass die Leistung auch im Rahmen des persönlichen Budgets nach SGB V erbracht werden kann. Wir wollen die Qualität der außerklinischen Intensivpflege sichern. Mängel führen aber nicht mehr dazu, dass Leistungen versagt werden können. Wir greifen auf das bewährte Instrument der Teilhabeplanung zurück und übertragen die auf die außerklinische Intensivpflege."
Der VdK nimmt dazu Stellung und VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt den Kompromiss: Beatmungspatienten mussten bisher fürchten, gegen ihren Willen auf Druck der Krankenkassen ins Pflegeheim zu kommen. Gegen diesen Eingriff in die Grundrechte hatte der Sozialverband VdK protestiert. Mit Erfolg: Die Krankenkassen haben nun den Willen der Betroffenen zu berücksichtigen. Der geänderte Gesetzentwurf sieht ein sogenanntes Teilhabeplanverfahren vor, so wie es bereits im Sozialgesetzbuch IX vorgeschrieben ist. VdK-Präsidentin Verena Bentele äußert sich dazu wie folgt:
„Die Betroffenen können aufatmen. Jetzt heißt es, den Krankenkassen genau auf die Finger zu schauen. Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen. Wenn die Krankenkassen nicht kooperieren und Entscheidungsvorbehalte geltend machen, werden wir das vor den Sozialgerichten angreifen. Wir lassen da nicht locker!“
Bentele begrüßt auch die zweite Änderung im IPReG-Entwurf: In Fällen, in denen die Krankenkasse die Versorgung grundsätzlich sicherstellen könnte, bleibt die Möglichkeit eines persönlichen Budgets erhalten. Verena Bentele dazu:
„Menschen mit Behinderung, die ihre Versorgung mit Assistenzkräften sicherstellen, haben jetzt ein Jahr in Angst gelebt, ins Pflegeheim gesteckt zu werden. Von daher ist es gut, dass dieses Modell jetzt geschützt wird. Selbstbestimmung und Teilhabe dürfen nicht unter die Räder kommen. Gleichzeitig muss die medizinische und pflegerische Versorgung durch die Krankenkassen sichergestellt sein und darf nicht den Betroffenen aufgedrückt werden.“
Dazu erklärt die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und frühere Gesundheitsministerin: „Wir sind sehr erleichtert, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, vom Tisch ist. Nach massiven Protesten von Betroffenen und ihren Familie wie auch vieler Verbände wird das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt, was Grundgesetz und Behindertenrechtskonvention gebieten. In der intensiven Beratung des anfangs untragbaren Gesetzentwurfes konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden. Jetzt geht es vor allem darum, Mängel zuhause zu beseitigen, anstatt den Umzug in ein Pflegeheim zu verordnen. Daher schließt der Medizinische Dienst eine Zielvereinbarung mit den Betroffenen ab, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld der Versicherten sicherzustellen. Die Position der Lebenshilfe ist klar: In der Umsetzung der Regelung muss der kranke Mensch selbst über seinen Lebensmittelpunkt entscheiden!“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein von der CDU, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag von der CDU haben sich ebenfalls zum Intensivpflegestärkungsgesetz geäußert:
Nüßlein: „Eine gute Qualität in der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung und die umfängliche Berücksichtigung des Wunsches von Versicherten, an welchem Ort sie diese Versorgung erhalten möchten, sind kein Widerspruch. Wir haben dafür gesorgt, dass es möglich ist nachzubessern, wenn die eigene Wohnung nicht auf Anhieb den Anforderungen an eine gute medizinische und pflegerische Versorgung entspricht. Ebenso wichtig wie die freie Wahl des Leistungsortes ist die Qualität der ambulanten Intensivpflege. Diese verbessern wir mit diesem Gesetz erheblich und beheben damit immer wieder aufgetretene untragbare Missstände in diesem Bereich. Zur Sicherung der Qualität trägt auch bei, dass die außerklinische Intensivpflege nur noch von Ärzten verordnet werden darf, die für die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen besonders qualifiziert sind.
Neben der Pflege bringen wir auch Reha-Leistungen deutlich voran. Eine von einem Vertragsarzt verordnete geriatrische Rehabilitation darf nicht mehr von der Krankenkasse in Frage gestellt werden. Die Leistungsdauer einer solchen Reha-Maßnahme wird auf regelmäßig 20 Behandlungstage bei einer ambulanten Reha und drei Wochen bei einer stationären Reha festgelegt.“
Karin Maag: „Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, kurz IPReG, verbessern wir die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege nachhaltig. Besonders der geplante Abbau der bisher höheren finanziellen Belastung der Versicherten bei einer stationären Versorgung ist hier ausdrücklich zu begrüßen. Denn damit wird der Zugang zu besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen deutlich erleichtert.
Gleichzeitig bleibt aber auch weiterhin die Möglichkeit erhalten, dem nachvollziehbaren Wunsch von Patienten oder Angehörigen nach einer Versorgung zuhause nachzukommen. Leider mussten wir in der Vergangenheit ja immer wieder Defizite insbesondere in der ambulanten Versorgung feststellen. Solchen Missbrauch wollen wir jetzt endgültig beenden. Ambulante Pflegeanbieter in Wohngruppen sollen auch unangekündigt kontrolliert werden. Künftig muss auch das Entwöhnungspotential bei beatmeten Patienten vor der Verlegung aus dem Krankenhaus und bei jeder ärztlichen Verordnung außerklinischer Intensivpflege erhoben werden.
Wir haben aber auch klargestellt, dass die Feststellung des Medizinischen Dienstes, die medizinische und pflegerische Versorgung am gewünschten Leistungsort sei nicht sichergestellt, keinesfalls automatisch eine Ablehnung des Leistungsanspruchs durch die Krankenkasse an diesem Ort begründet. Vielmehr sind die Beteiligten – Versicherte, Leistungserbringer und Kostenträger – gehalten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung