Bundesrat stimmt höheren Hartz-IV-Regelsätzen und Grundsicherung zu
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Der Bundesrat hat am Freitag der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zugestimmt. Dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Bei Bedarfsgemeinschaften, wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, soll diese 401 Euro erhalten. Dabei ist vorgesehen für Kinder bis fünf Jahre ab Januar 283 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahre sollen 309 Euro erhalten und für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre soll der Regelsatz auf 373 Euro steigen. Zudem soll die monatliche Leistung angehoben werden, aber nicht nur in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern auch in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Hintergrund für die Änderung ist das Vorliegen einer aktuellen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Die Bundesregierung hat anhand der neuen Informationen die Regelsätze angepasst, um die Bedarfe verfassungskonform auszugestalten. Es wurden dabei unter anderem die Kommunikationsausgaben ergänzt, um die Kosten für Handynutzung zu berücksichtigen. Zudem ist neu der Härtefall-Mehrbedarf für den Kauf von Schulbüchern, wenn diese nicht kostenlos ausleihbar sind.
Zudem wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert. Solo-Selbstständige wie Kulturschaffende, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können somit länger Unterstützung erhalten. Das entspricht zumindest teilweise einer Forderung des Bundesrates vom 6. November 2020 - dieser hatte jedoch eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 vorgeschlagen.
Dabei betreffen weitere Änderungen die Zuschüsse für Soziale Dienste, die ihre Leistungen pandemiebedingt nicht erbringen können.
Weitergehende Forderungen des Bundesrates
Der Bundesrat verweist in einer begleitenden Entschließung auf die fachlichen Vorschläge zur Ermittlung der Regelbedarfe aus seiner umfangreichen Stellungnahme vom 9. Oktober 2020. Dabei bedauert er, dass der Bundestag diese in seinen Beratungen nicht aufgegriffen hat.
Fortentwicklung der Regelbedarfe
Deswegen bitte der Bundesrat die Bundesregierung nochmals um Prüfung, wie die Ermittlung der Regelbedarfe mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbessert und fortentwickelt werden könne.
Der Sozialverband VdK kritisierte, dass die Erhöhung der Regelsätze nicht ausreiche, damit die Menschen am Leben teilhaben könnten. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte: „Dass die Hartz IV-Regelsätze an den Grundbedürfnissen der Menschen vorbeigehen, wissen wir nicht erst seit gestern. Vierzehn Euro reichen vorne und hinten nicht." Es sollte stattdessen einen monatlichen Corona-Krisen-Aufschlag von 100 Euro geben. Die Corona-Krise treffe die Empfänger von Grundsicherung hart und bedeute für sie höhere Kosten und Ausgaben, so der VdK.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung