Bundestagsdebatte zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung
- Lesezeit: 8 Minuten
Der einheitliche EU- weite Schwerbehindertenausweis befindet sich bereits seit mehreren Jahren in der Pilotierung, an der sich diverse EU-Staaten beteiligt haben. Deutschland war nicht dabei. Die FDP hat in einem Antrag den digitalen Teilhabeausweis gefordert, der jedoch vom Ausschuss abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angegeben, dass man auf den EU-Schwerbehindertenausweis warten wolle, der für das Jahr 2023 geplant ist.
Jens Beeck stellt in seinem Statement dar:
Jens Beeck, der teilhabepolitischer Sprecher der FDP hat seine Redet eröffnet mit Hinblick auf den heutigen Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dabei sagte er das „die Systematische Vernachlässigung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Corona-Pandemie für die Aufarbeitung wir noch Jahre brauchen werden.“ Auch sei ein weitere Punkt die „permanente Untätigkeit dieser Bundesregierung aus eigenem Anlass und aus eigenem Antrieb deutliche Verbesserungen in der Teilhabepolitik zu schaffen,“ betonte Beeck. Zudem hatte er auf die Opfer der Gewalttat in Oberlinhaus in Potsdam aufmerksam gemacht, das im Hause an sie gedacht werden solle. „Einmal deswegen, weil es schreckliche Taten waren, aber auch deswegen, weil im Rahmen der Berichterstattung möglicherweise gar nicht böse gemeint ein völlig verzerrtes Bild entstanden ist. Menschen mit Trisomie 21 leiden nicht an dieser Krankheit, Menschen im Rollstuhl sind nicht an diesem gefesselt und ganz sicher müssen diese Menschen nicht erlöst werden.“ Weiter sagte Beeck, „und wenn das das Bild ist, was heute noch transportiert wird, wird umso deutlicher, das wir hier diese Debatte stärker, intensiver führen müssen.“
Der Bundestag hat heute am Mittwoch zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung in einer Bundestagdebatte beraten. Die FDP hat sieben Anträge im Bundestag zur Abstimmung mit eingebracht. In ihrem ersten Antrag fordert die FDP „Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland“ Drucksache: (19/24886) und ihrem zweiten Antrag „Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz“ Drucksache: (19/14503), die wie in der Empfehlung der Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28834), abgelehnt wurden.
Zwei weitere Anträgen der FDP - „Digitalen Teilhabeausweis einführen – Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen“ Drucksache: (19/23103) und „Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen“ Drucksache: (19/22474) – wurden abgelehnt, der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte bereits in seiner Beschlussempfehlung (19/28989) die Ablehnung empfohlen. Ebenso wurde der Antrag mit dem Titel „Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung“ Drucksache: (19/17883) abgelehnt wie in der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales Drucksache: (19/19058) empfohlen wurde.
Auch wurde ein weitere Antrag der FDP abgelehnt mit dem Titel „Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern – Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe steuerlich nicht schlechter stellen als bisher“ (19/19257) , wie die Vorlage des Finanzausschusses (19/19067) empfohlen hat. Der Antrag der FDP mit dem Titel „Verhandlungen zu pandemiebedingten Mehrkosten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen“ (19/25902) soll an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Barrierefreiheit im baulichen Bereich
Die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen fordert die FDP in ihrem ersten Antrag (19/24886). Die Barrierefreiheit und Teilhabe müssten zum etwa im baulichen Bereich endlich erreicht werden, heißt es im Antrag. Zudem seien für Menschen mit Behinderungen viele Gebäude nicht erreichbar, auch gebe es zu wenig barrierefreien Wohnraum, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.
Eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetz fordert die FDP. Deutschland habe sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. So fordert die Fraktion das der Medienstaatsvertrag so gestaltet werde, dass Barrieren in der Mediennutzung abgebaut werden. Außerdem beziehen sich weiter Forderungen auf die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt, Mobilität und demokratische Teilhabe.
Blindenführhunde auf Antrag
In ihrem Antrag (19/14503) fordert die FDP ein Assistenzhundegesetz, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dabei kritisiert die Fraktion, dass in Deutschland derzeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, dass die Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen. So würden zurzeit nur Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assistenzhunde unter bestimmten Umständen für blinde Menschen auf Antrag bewilligt. (wir berichteten)
So gebe es neben Blindenführhunden im Zusammenhang mit anderen tiergestützten Therapien zur Linderung von seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen andere Arten von Servicehunden. Etwa Diabetikerwarnhunde oder auch Begleithunde, die bei einer Einschränkung durch eine posttraumatische Belastungsstörung etwa eingesetzt werde könnten, heißt es im Antrag. Ein Assistenzhundegesetz solle so die Anerkennung von Assistenzhunden als Teilhabeleistung im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) regeln, sofern keine gleich wirksamen anderen Therapiemethoden zur Verfügung stehen, heißt es im Antrag.
Digitaler Teilhabeausweis
Die FDP fordert einen digitalen Teilhabeausweis für Menschen mit Behinderungen. In dem Antrag (19/23103) verweisen sie darauf, dass die derzeitige Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ die gesellschaftliche Ausgrenzung befördert und dies auch von Betroffenen so empfunden wird.
Zudem würde eine Umbenennung in „Teilhabeausweis“ nicht ausreichen, um damit wirkliche Veränderungen zu erzielen. Auch gelte dabei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, um die Teilhaben von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, damit Menschen mit Behinderungen einfacher an Informationen und ihnen zustehende Leistungen gelangen.
Inklusive Arbeitswelt voranbringen
Die inklusive Arbeitswelt voranzubringen fordern die FDP in ihrem Antrag (19/22474). Dabei schreibt die Fraktion: „Wir brauchen Fachkräfte. Viele Menschen mit einer schweren Behinderung sind gut ausgebildet und für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Arbeitgeber müssen vorhandene Fördermöglichkeiten besser nutzen und sollten mutig und mit Weitsicht vorangehen.“
„Teilhabe und menschenwürdige Arbeit heißt, dass es am Arbeitsplatz keinen Unterschied macht, ob ein Mensch eine Behinderung hat. Diese Vision einer inklusiven Gesellschaft, einer inklusiven Arbeitswelt, muss das Ziel des heutigen und zukünftigen politischen Handelns sein. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gilt auch für die Teilhabe am Arbeitsleben.“, schreiben die Abgeordneten.
Stellungnahmen nur mit Gebärdensprachdolmetschung
Die FDP fordert des Weiteren, offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung durchzuführen. In dem Antrag (19/17883) schreibt die Fraktion, das mit Blick auf die Lage der Ausbreitung des Coronavirus, der Informationsbedarf der Bevölkerung sehr hoch sei, denn die Bewertung der Sachlage würde hinsichtlich einer Gefährdung anhand der Zahlen täglich neu vorgenommen. „Diese aktuelle Situation ist ein Anlass, um über derartige Kommunikation prinzipiell nachzudenken.“ Die Verfolgung von Live-Berichterstattungen sei oft gehörlosen und hörbehinderten Menschen in den meisten Fällen nicht möglich.
Darum fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, bei ihren Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden könnten. Mit der Bundespressekonferenz soll dazu eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, heißt im Antrag der Fraktion.
Inklusionsbetriebe im Umsatzsteuergesetz
Einen Gesetzentwurf soll die Bundesregierung vorlegen, um Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe im Umsatzsteuergesetz zu privilegieren, heißt es in einen weiteren Antrag der FDP (19/18257). Mit diesem solle sichergestellt werden, dass die Betriebe auch in Zukunft unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen, schreibt die Fraktion.
Dabei begründet sie ihr Vorhaben mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 23. Juli 2019, nachdem der ermäßigte Umsatzsteuersatz für einen gemeinnützigen Verein, der Menschen mit Behinderungen angestellt hat, nicht angebracht sei. „Obwohl es um keinen Inklusionsbetrieb ging, hat sich der BFH in seiner Begründung auf die gesetzlichen Regelungen zu Inklusionsbetrieben bezogen,“ schreiben die Abgeordneten.
Mehrkosten bei Eingliederungshilfe
In ihren Antrag (19/25902) der erstmal beraten wurde fordert die FDP, dass pandemiebedingte Mehrkosten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe verhandelt werden müssen. Auch solle diese rückwirkend möglich sein. Dafür soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für Änderungen im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vorlegen.
Die Fraktion würde, die im letzten Jahr beschlossenen Regelungen des Sozialschutzpakete des Bundes begrüßen, die „im Großen und Ganzen“ einen wichtigen Beitrag leisten würden, um finanzielle Belastungen zu mindern und die Planungssicherheit der Einrichtungen und Träger zu stabilisieren. Es müsse neben der Bewältigung der aktuellen Probleme auch auf den dauerhaften Erhalt dieser systemrelevanten Strukturen geachtet werden. „So können zerstörte Strukturen in der Behindertenhilfe nach Ende der Pandemie nicht einfach wieder aufgebaut werden. Auch müsse die Soforthilfen als auch die langfristige Stabilisierung daher gleichermaßen das Ziel der Maßnahmen sein,“ schreiben die Abgeodneten.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung