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Sören Pellmann (Die Linke) kritisiert als Resümee der endenden Legislaturperiode, „insbesondere die Beteiligung von Interessenvertreterin und Interessenvertretern die nur kurzfristig oder gar nicht angehört worden sind.“ Pellmann spricht damit die Anhörungen in einem Gesetzgebungsverfahren an.
Bei vielen Gesetzgebungsverfahren ist einer der Abläufe, dass innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens, es zu einem Anhörungsverfahren kommt, welches meist öffentlich stattfindet. In diesem Anhörungsverfahren haben die Interessenvertreterin und Interessenvertretern bestimmter Fachbereiche die Möglichkeit, ihre Meinungen und Kritiken zu bestimmtem Gesetzesentwürfen zu äußern und auf mögliche Problemstellungen aufmerksam zu machen, die sich aus bestimmten Formulierungen im Gesetz ergeben.
Das es dabei schnell zu Formulierungen kommen kann, die sogar in Protesten enden, zeigte insbesondere das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). Pellmann kritisiert auch, dass bei der Überarbeitung, beziehungsweise neu Ausrichtung des Bundesteilhabegesetzes, „viele Baustellen offengeblieben“ sind. Positiv hat sich Pellmann nur über das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung geäußert und betont dabei, dass es in der Behindertenpolitik nur viel „Stückwerk und Kleinteiliges“ war, „aber der große Wurf ist leider nicht gelungen“.
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