Europawahl 2019: Frist zur Berichtigung der Wählerverzeichnisse läuft aus.
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Die Einspruchsfrist für den Eintrag in das Wahlverzeichnis laufen aus. So heißt es auf der Seite des Bundeswahlleiters (Zitat): "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis – dies betrifft die meisten der betroffenen Wahlberechtigen – kann vom 6. bis 10. Mai 2019 eingelegt werden. Die Frist für den Eingang der Anträge läuft bereits am 5. Mai 2019 ab." (Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/19_19_wahlrechtsausschluesse.html).
Die Frist zum 5. Mai gilt für diejenigen, die einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies können z.B. nicht Sesshafte und Personen, die sich in einer Justizvollzugsanstalt oder einer entsprechenden Einrichtung befinden, sein.
Personen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (§ 21 EuWO). Die Frist hierfür läuft vom 6. bis zum 10. Mai.
Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Seite des Bundeswahlleiters unter dem Link: (hier klicken). Zu beachten ist, dass die Anträge und Einsprüche bei der zuständigen Gemeinde (persönlich handschriftlich unterzeichnet) einzureichen sind.
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